▷ POL-PDTR: Die Folgen einer Pressemeldung— Allgemeiner Hinweis der Polizei Idar-Oberstein

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26.12.2021 – 21:52

Polizeidirektion Trier

Idar-Oberstein (ots)

Die Veröffentlichung von Pressemitteilungen durch die Polizei dient einzig und allein der Hinweiserlangung hinsichtlich eines möglichen Tathergangs oder einer Täterin/ eines Täters.

Eine Pressemitteilung sollte nicht Ursprung oder Auslöser für Hetze und/oder Diffamierung eines vermeintlichen Täters oder Opfers in sozialen Netzwerken sein. Oftmals stellt sich im Nachgang heraus, dass die angegangene Person gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun hatte und die erfahrenen Anfeindungen und Drohungen auf Gerüchten und Vermutungen beruhen. Dabei wird durch die Verfasser solcher Inhalte der “Weg des geringsten Widerstandes” gewählt und in häufigen Fällen aus der Anonymität heraus gehandelt und “gepostet”.

An die hierdurch entstandenen Folgen für das “Opfer”, welche physischer und psychischer Natur sein können, wird nicht gedacht.

Es ergeht seitens der Polizei eindringlich der Hinweis:

Unterlassen sie Hetze und Diffamierung in sozialen Netzwerken auf Kosten unschuldiger Personen. Je nach Art und Weise der Veröffentlichungen werden auch Straftatbestände verwirklicht, welche bei Bekanntwerden durch die Polizei strafrechtlich verfolgt werden.

Soziale Netzwerke dienen nicht der Hetze und Diffamierung, sondern sollten dem gedeihlichen sozialen Miteinander und dem konstruktiven Informationsaustausch beitragen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Trier
Polizeiinspektion Idar-Oberstein
Telefon: 06781/561-0
www.polizei.rlp.de/pd.trier

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Quelle: Presseportal

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