▷ POL-PDTR: Was bei Wildunfällen zu tun ist – Wenn das Reh auf die Straße läuft –

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21.10.2021 – 17:29

Polizeidirektion Trier

Birkenfeld/Nahe (ots)

Die aktuelle Jahreszeit, die Dämmerung in den frühen Abendstunden sowie die dunklen Morgenstunden, führen vermehrt zu Wildunfällen. Doch was ist zu tun?
Die größte Gefahr droht grundsätzlich in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und Nebel sowie auf Straßen an Wiesen, Feldern und Wäldern. Die bevorstehende Zeitumstellung am letzten Wochenende im Oktober verschärft die Situation noch: Die Tiere ändern ihre Gewohnheiten natürlich nicht, was dazu führt, dass Autofahrer sich ab Ende Oktober bereits am späten Nachmittag auf verstärkte Wildwechsel einstellen müssen.
Grundsätzlich gilt: Im Wald und an Feldrändern Fuß vom Gas. Bei Tempo 70 ist der Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung ca. 25 Meter lang – bei Tempo 100 bereits 50 Meter. Eine laubbedeckte, regennasse Fahrbahn, kann den Bremsweg zusätzlich noch verlängern. Kann ein Wildtier am Straßenrand wahrgenommen werden, sollten riskante Ausweichmanöver jedoch vermieden werden. Der Zusammenprall mit einem anderen PKW oder einem Baum geht in der Regel weniger glimpflich aus als die Kollision mit einem Tier.
Als Regel gilt: Beim Auftauchen von Wild Fernlicht abblenden, langsam abbremsen, hupen und das Auto in der Spur halten. Zudem sollte immer mit einer Herde und somit Nachzüglern der Tiere gerechnet werden.

Was ist zu tun, sollte es zu einer Kollision gekommen sein?
Die Unfallstelle sollte mittels Warnblinklicht und Warndreieck abgesichert und die Polizei über den Unfall informiert werden. Gibt es zudem verletzte Unfallbeteiligte Verkehrsteilnehmer, wird auch ein Rettungsdienst an die Unfallstelle geordert. Ein verletztes oder getötetes Tier sollte möglichst nicht angefasst werden. Die Bergung der Tiere ist Sache des Försters oder des Jagdpächters. Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar. Im Übrigen, wer die Kollision mit einem Wildtier nicht meldet, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, was bei einer Anzeige zu erheblichen Konsequenzen führen kann (Geldstrafe bis zu 5000 Euro).
Durch die Polizei werden Wildunfallbescheinigungen ausgestellt, welche der Unfallbeteiligte bei dessen Versicherung einreichen kann.

Die effektivste Maßnahme, um einen Wildunfall zu verhindern, sind Aufmerksamkeit und FUß VOM GAS.

Rückfragen bitte an:

Rübenich, PK’in

Polizeidirektion Trier
Polizeiinspektion Birkenfeld
Wasserschiederstraße 33
55765 Birkenfeld

Telefon: 06782 9910
Email: pibirkenfeld@polizei.rlp.de

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