Drama um kleinen Jungen (2): Eltern riefen keinen Arzt

14. Juli 2026

Drama um kleinen Jungen (2): Eltern riefen keinen Arzt – jetzt fällt das Urteil

Horb am Neckar – Ein Schicksal, das sprachlos macht: Ein zweijähriger Junge kämpfte offenbar über längere Zeit mit schweren Atemproblemen. Doch statt einen Arzt aufzusuchen, vertrauten seine Eltern nach den Feststellungen des Gerichts auf eigene Methoden. Als schließlich der Notruf gewählt wurde, war es zu spät. Der kleine Junge starb.

Jetzt hat das Amtsgericht Horb am Neckar sein Urteil gesprochen.

Richter sehen schwere Pflichtverletzung

Die 50-jährige Mutter und der 44-jährige Vater wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich müssen beide jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeitleisten.

Nach Überzeugung des Gerichts hätten die Eltern ihr Kind deutlich früher medizinisch versorgen lassen müssen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass eine rechtzeitige Behandlung das Leben des Jungen hätte retten können.

Kind soll monatelang krank gewesen sein

Nach den Feststellungen des Gerichts litt der Zweijährige bereits längere Zeit unter erheblichen Atemproblemen. Dennoch brachten ihn seine Eltern nicht zu einem Arzt.

Stattdessen sollen sie versucht haben, die Beschwerden unter anderem mit ätherischen Ölen zu behandeln. Erst als sich der Gesundheitszustand dramatisch verschlechterte und Lebensgefahr bestand, verständigten sie den Rettungsdienst.

Für den kleinen Jungen kam jede Hilfe zu spät.

Verbindung zur „Reichsbürger“-Szene

Im Prozess spielte auch die Weltanschauung der Eltern eine Rolle. Nach Angaben des Gerichts verwendeten beide in Schreiben an Behörden Formulierungen, die der sogenannten „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene zugerechnet werden.

Für das Urteil war diese Einstellung jedoch nicht ausschlaggebend. Entscheidend war nach Auffassung des Gerichts allein, dass die Eltern ihrer gesetzlichen Pflicht, ihrem Kind notwendige medizinische Hilfe zu ermöglichen, nicht nachgekommen seien.

Prozess begann mit Verspätung

Eigentlich sollte der Prozess bereits im vergangenen Jahr beginnen. Die Angeklagten erschienen jedoch zunächst nicht vor Gericht. Daraufhin wurden Haftbefehle erlassen.

Erst nachdem die beiden im Juni 2026 in Bayern festgenommen worden waren, konnte die Verhandlung stattfinden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Obwohl das Gericht die Vorwürfe als schwerwiegend einstufte, setzte es die Freiheitsstrafen zur Bewährung aus. Dabei berücksichtigten die Richter unter anderem, dass die Eltern selbst den Verlust ihres Kindes erlitten haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Fall sorgt bundesweit für Diskussionen und wirft erneut die Frage auf, welche Verantwortung Eltern tragen, wenn Kinder dringend medizinische Hilfe benötigen.