Baby Ashley verhungert: Eltern zu lebenslanger Haft verurteilt

21. Juli 2026

 

Itzehoe/Brunsbüttel. Dieser Fall erschütterte weit über Schleswig-Holstein hinaus: Die erst vier Monate alte Ashley verhungerte in der Obhut ihrer Eltern. Nun hat das Landgericht Itzehoe ein deutliches Urteil gesprochen. Sowohl die Mutter als auch der Vater müssen wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Außerdem verurteilte das Gericht beide wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Nach Überzeugung der Richter versorgten die Eltern ihre Tochter über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit. Obwohl sich der Zustand des Säuglings sichtbar verschlechterte, suchten sie offenbar keine rechtzeitige medizinische Hilfe. Deshalb nahm das Gericht nicht nur eine tragische Überforderung an, sondern bewertete das Verhalten als vorsätzliche und grausame Tötung durch Unterlassen.

Baby Ashley wog bei ihrem Tod nur noch rund ein Kilogramm

Ashley kam im Mai 2025 zur Welt. Am 26. September 2025 alarmierten die Eltern schließlich die Rettungskräfte zu ihrer Wohnung in Brunsbüttel. Allerdings kam jede Hilfe zu spät. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des völlig abgemagerten Mädchens feststellen.

Eine spätere Obduktion ergab, dass das Kind verhungert war. Zudem soll Ashley am Ende ihres nur vier Monate langen Lebens lediglich rund ein Kilogramm gewogen haben. Der Säugling hatte demnach über einen längeren Zeitraum erheblich an Gewicht verloren. Dennoch brachten die Eltern ihre Tochter nicht zu einem Arzt.

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Eltern sprachen während des Prozesses von Überforderung

Seit März 2026 mussten sich die beiden zur Tatzeit 24 Jahre alten Eltern vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Während des Prozesses erklärten sie, dass sie mit ihrer familiären Situation überfordert gewesen seien. Der Vater berichtete unter anderem von Erinnerungslücken und beruflichen Problemen. Die Mutter erklärte wiederum, sie habe Schwierigkeiten mit dem Stillen gehabt.

Nach ihrer Darstellung bemerkten die Eltern den erheblichen Gewichtsverlust ihrer Tochter ungefähr zwei Wochen vor deren Tod. Trotzdem verpassten sie Kinderarzttermine. Darüber hinaus reagierten sie nicht auf Erinnerungen der Arztpraxis. Gerade dieser Umstand spielte im Verfahren eine wichtige Rolle, weil das Kind möglicherweise hätte gerettet werden können, wenn die Eltern rechtzeitig Hilfe geholt hätten.

Staatsanwaltschaft sah Mordmerkmal der Grausamkeit

Die Staatsanwaltschaft warf den Eltern gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen vor. Dabei ging sie davon aus, dass Ashley qualvoll verhungerte und die Eltern den Tod ihres Kindes zumindest billigend in Kauf nahmen. Zusätzlich lautete der Vorwurf auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Die Anklage forderte deshalb für beide Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen. Die Verteidigung bewertete den Fall dagegen anders. Der Anwalt des Vaters beantragte eine fünfjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidigerin der Mutter hielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung für angemessen.

Landgericht folgt der Bewertung der Staatsanwaltschaft

Das Landgericht Itzehoe folgte jedoch im Kern der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte beide Eltern wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Damit stellte sich das Gericht klar gegen die Argumentation der Verteidigung.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Eltern lediglich fahrlässig handelten oder ob sie den Tod ihrer Tochter bewusst in Kauf nahmen. Nach der Beweisaufnahme kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass beide Angeklagten die lebensbedrohliche Entwicklung erkannt haben mussten. Dennoch änderten sie nichts an der Versorgung des Kindes und holten keine medizinische Hilfe.

Ermittlungen gegen Jugendamt und Bekannte eingestellt

Nach dem Tod des Babys prüfte die Staatsanwaltschaft ebenfalls, ob andere Personen eine strafrechtliche Verantwortung tragen könnten. Unter anderem ermittelten die Behörden gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes sowie gegen Bekannte der Familie.

Diese Nebenverfahren wurden jedoch eingestellt. Laut den Ermittlungen hatte das Jugendamt die vorgeschriebenen Verfahrensstandards eingehalten. Außerdem fanden die Ermittler keine ausreichenden Beweise dafür, dass Bekannte den lebensbedrohlichen Zustand des Kindes erkannt hatten und trotzdem untätig geblieben waren.

Informationen zur Arbeit der Justiz in Schleswig-Holstein stellt das Justizministerium Schleswig-Holstein bereit. Allgemeine Informationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bietet außerdem das Bundesfamilienministerium.

Ein Urteil in einem besonders erschütternden Fall

Der Tod der kleinen Ashley löste bundesweit Entsetzen aus. Das Mädchen hatte keine Möglichkeit, sich selbst zu helfen oder auf seine lebensbedrohliche Lage aufmerksam zu machen. Es war vollständig auf die Versorgung und Fürsorge seiner Eltern angewiesen.

Mit den lebenslangen Freiheitsstrafen machte das Landgericht deutlich, wie schwer das Verhalten der Eltern aus Sicht der Richter wiegt. Allerdings kann das Urteil noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden, solange es nicht rechtskräftig ist.

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