Verschiedene Polizeibehörden in Bayern suchen spätestens zum 01.05.2022 Verstärkung im Bereich Wirtschaftskriminaldienst. Sie werden im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit dem Ziel der Verbeamtung eingestellt und im Rahmen einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung für den Polizeivollzugsdienst ausgebildet.
Wünschenswert sind eine einschlägige, mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums (z. B. im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Revision bei einer Bank, einem Wirtschaftsunternehmen, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfergesellschaft) sowie gute Kenntnisse in Geschäftssoftware (z. B. SAP-Anwendungen) und Wirtschaftsenglisch.
WIR setzen Sie zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Korruption ein und ermöglichen Ihnen die gesamte Palette eigenständiger kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung (Durchsuchungen, Sicherstellen und Auswerten der Beweismittel, Vernehmungen …).
WIR stellen Sie spätestens mit Wirkung vom 01.05.2022 zunächst als Tarifbeschäftigten (m/w/d) ein und bilden Sie im Rahmen einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung für den Polizeivollzugsdienst aus. Nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis als Kriminalkommissar/Kriminalkommissarin bzw. Kriminaloberkommissar/Kriminaloberkommissarin in der dritten Qualifikationsebene vorgesehen.
SIE sind körperlich fit, verfügen über soziale Kompetenz und arbeiten gerne im Team.
WIR freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.
Einstellungsmöglichkeiten und -zeitpunkt, Beschäftigungsorte, Bewerbungsbehörden, Ansprechpartner
Eine Übersicht über die bayerischen Polizeibehörden finden Sie zur Orientierung auch auf der Startseite unserer Homepage, www.polizei.bayern.de.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Bewerbung und mit Ihren Fragen an die für Sie in Betracht kommende Bewerbungsbehörde. Sollten Sie sich bei mehr als einer Behörde bewerben, vermerken Sie dies bitte auf Ihrem Anschreiben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Abteilung Personal – P 2/2
Tegernseer Landstr. 210,
81549 München
→ pp-mue.muenchen.p2.
bewerbungen@polizei.bayern.de
Frau Hierl, SG P 2/2
Für fachliche Fragen:
Herr Huber, K 73
089/63006-473
Sachgebiet PV 2
Frankfurter Straße 79,
97082 Würzburg
→ pp-ufr.wuerzburg.pp.pv2.
bewerbungen@polizei.bayern.de
Frau Papenhoff, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Herr Hell, KPI(Z) Unterfranken
0931/475-1971
Sachgebiet PV 2
Esplanade 40, 85049 Ingolstadt
→ pp-obn.pp.pv2.tarif
@polizei.bayern.de
Frau Amann, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Herr Heinzelmann, KPI Fürstenfeldbruck
08141/612 -360
Sachgebiet PV 2
Wittelsbacherhöhe 9/11,
94315 Straubing
→ pp-nb.bewerbung
@polizei.bayern.de
Herr Huber, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Herr Bichlmeier, KPI Landshut
0871/9252-2600
Sachgebiet PV 2
Ludwig-Thoma-Straße 4,
95447 Bayreuth
→ pp-ofr.bewerbungen
@polizei.bayern.de
Frau Kremer-Opel, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Herr Heim, SG E 3
0921/506-1315
Abteilung Personal – P 2
Jakobsplatz 5, 90402 Nürnberg
→ pp-mfr.personalgewinnung
@polizei.bayern.de
Frau März, SG P 2
Für fachliche Fragen:
Herr Greul, KPI Schwabach
09122/927-350
Sachgebiet PV 2
Bajuwarenstraße 2c,
93053 Regensburg
→ pp-opf.pv2.bewerbungen
@polizei.bayern.de
Herr Brem, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Frau Friedrich, SG E 3
0941/506-1318
Sachgebiet PV 2
Gögginger Straße 43,
86159 Augsburg
→ pp-swn.bewerbungen
@polizei.bayern.de
Frau Späth, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Herr Gleber, KPI Augsburg
0821/323 -3300
Sachgebiet PV 2
Kaiserstraße 32, 83022 Rosenheim
→ pp-obs.pp.bewerbung
@polizei.bayern.de
Frau Schmidmaier, SG PV 2
Für fachliche Fragen:
Herr Beck, KPI Rosenheim
08031/200-3300
ART DER EINSTELLUNG
Die Einstellung erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens zunächst in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis nach den Regelungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich bis zum Ende der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung befristet. Bei erfolgreichem Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Der Einstieg in das Beamtenverhältnis erfolgt in der dritten Qualifikationsebene des Polizeivollzugsdienstes als Kriminalkommissar/Kriminalkommissarin (Besoldungsgruppe A9) bzw. Kriminaloberkommissar/Kriminaloberkommissarin (Besoldungsgruppe A10).
EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
→ die allgemeinen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis des Polizeivollzugsdienstes
beim Freistaat Bayern erfüllt:
• Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
• guter Leumund und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
• Gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst (Polizeidiensttauglichkeit)
• das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme ins Beamtenverhältnis nicht überschritten sein
→ die folgenden fachlichen Voraussetzungen erfüllt:
• ein abgeschlossenes Hochschul- oder FH-Studium der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Finanzwirtschaft oder einen vergleichbaren Abschluss
• einschlägige, mehrjährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums. Für die Verbeamtung ist eine entsprechende, mindestens dreijährige Beschäftigungszeit zwingend vorgeschrieben. Die Zeit als Tarifbeschäftigter (m/w/d) der Kriminalpolizei, insbesondere die Zeit der polizeifachlichen Unterweisung, wird hierbei angerechnet.
Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt abschließend, nach erfolgreichem Abschluss der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung und dem Vorliegen aller anderen erforderlichen Nachweise, die Qualifikation für den einschlägigen fachlichen Schwerpunkt des Kriminaldienstes fest.
BESONDERE HINWEISE
Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit. Die gesundheitliche Eignung für diesen Dienst wird deshalb anhand besonderer Maßstäbe im Rahmen einer polizeiärztlichen Untersuchung durchgeführt.
Problemstellungen hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung können sich bei organischen, orthopädischen und psychischen Erkrankungen ergeben. Erfahrungsgemäß bestehen besondere Probleme bei Übergewicht. Auch an das Sehvermögen werden besondere Anforderungen gestellt. Problematisch können hier die Sehschärfe, unzureichendes räumliches Sehen, herabgesetzte Dämmerungssehschärfe, Gesichtsfeldeinschränkungen und Farbsinnstörungen sein.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund der besonderen gesundheitlichen Anforderungen die Stellen für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen nur äußerst bedingt geeignet sind.
→ Polizeifachliche Unterweisung (Ausbildung)
Die einjährige polizeifachliche Unterweisung gliedert sich in fachtheoretische und fachpraktische Teile bei verschiedenen Polizeidienststellen in Bayern. Dabei werden die notwendigen Kenntnisse über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes in rechtlicher und praktischer Sicht gelehrt. U.a. werden Selbstverteidigung, der Umgang mit der Waffe, Eigensicherung und eine besondere Fahrausbildung vermittelt. Die vermittelten Kenntnisse werden während der polizeifachlichen Unterweisung in sog. Leistungskontrollen geprüft und sind abschließend in einem Abschlussgespräch vor einer Kommission nachzuweisen. Der erfolgreiche Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung ist zwingende Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Die polizeifachliche Unterweisung beginnt Anfang Mai 2022. Ggf. ist ein früherer Einstellungszeitpunkt möglich.
VERDIENST UND ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN
Je nach Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen kann das Bruttoentgelt während der polizeifachlichen Unterweisung 3.051,16 € bis 3.424,65 €* betragen. Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten.
* (Entgeltgruppe 9b TV-L (früher „große E 9“), Tarifstand ab 01. Januar 2021)
→ im anschließenden Beamtenverhältnis
Die beamtenrechtliche Besoldung im Wirtschaftskriminaldienst erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich nach Besoldungsgruppe A9 (Kriminalkommissar/Kriminalkommissarin). Sofern nach Abschluss des Studiums hauptberufliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens sechs Jahren
vorhanden sind, erfolgt die beamtenrechtliche Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 (Kriminaloberkommissar/Kriminaloberkommissarin).
Die daraus folgende Besoldung ist zudem von weiteren persönlichen Merkmalen (insb. Familienstand, Anzahl der Kinder) abhängig.
Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt bei Erfüllen aller individuellen Voraussetzungen frühestens ab Mai 2023. Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert regulär grundsätzlich 2 Jahre, die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann bei entsprechender Bewährung frühestens ab Mai 2025 erfolgen.
Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Beförderungen bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 möglich.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
nur auf Anforderung erfolgt. Es empfiehlt sich eine elektronische Bewerbung unter Verwendung von PDF-Dateien.
Mit der Bewerbung erteilen die Bewerber (m/w/d) ihr Einverständnis zur elektronischen Erfassung ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.
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