Strafrechtliche Ermittlungen gegen Beamte der Zentralen Waffenverwertung des Bayerischen Landeskriminalamtes
München – Das Kriminalfachdezernat (KFD) 11 des Polizeipräsidiums (PP) München ermittelt aktuell unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I u.a. gegen zwei aktive Beschäftigte sowie einen Beschäftigten a. D. (außer Dienst) des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) wegen des Tatverdachts des Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB) sowie möglicher waffenrechtlicher Verstöße. Gegen diese besteht der Verdacht, dass sie Gegenstände, die sich in dienstlicher Verwahrung befanden, unterschlagen und veräußert haben.
Am Dienstag, 15. Oktober 2024, fanden aus diesem Grund Durchsuchungsmaßnahmen in den Räumlichkeiten der Zentralen Waffenverwertung im BLKA, welche durch das PP München unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I durchgeführt wurden, statt. Darüber hinaus wurden ebenso die privaten Räumlichkeiten der Beschäftigten durchsucht. Einem Beschäftigten wurde bereits im Jahr 2023 sowie einem weiteren Beschäftigten bei der Durchsuchung am 15. Oktober 2024 ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) ausgesprochen. Das Disziplinarverfahren gegen den Ruhestandsbeamten obliegt der Disziplinarbehörde. Durch diese Maßnahmen ist sichergestellt, dass aktuell kein Beschäftigter, welcher von den Tatvorwürfen betroffen ist, aktiven Dienst im BLKA leistet.
Dem BLKA wurde im Jahr 2019 ein Sachverhalt bekannt, welcher aufgrund des Verdachts von Unregelmäßigkeiten in der Zentralen Waffenverwertung des BLKA aus Neutralitätsgründen an das PP München zur weiteren Sachbehandlung herangetragen wurde. Umfangreiche Abklärungen des PP München, KFD 11, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I, in den Jahren 2019 bis 2021, führten jedoch schlussendlich zu einer Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO, da sich kein konkreter Tatverdacht gegen eine bestimmte Person begründen ließ.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Offenlegung der Ermittlungsmaßnahmen im Jahre 2019 bis 2021 wurde im BLKA eine Arbeitsgruppe (AG) mit dem Ziel eingerichtet, die Abläufe der Zentralen Waffenverwertung auf mögliche Sicherheitslücken zu prüfen und erkannte Optimierungsmöglichkeiten zu etablieren. Mit der Einrichtung der AG wurden umfassende Maßnahmen, u.a. Verbesserung der schriftlichen Dokumentation unter Anwendung eines Sechsaugenprinzips, Anpassung der Zutrittsberechtigungen samt Sichtkontrolle während der Tätigkeiten, Überprüfung und Anpassung der Schließberechtigungsstruktur im relevanten Bereich umgesetzt.
Im August 2023 wurde das BLKA über einen zunächst disziplinarrechtlich relevanten Sachverhalt hinsichtlich eines Beschäftigten aus der Zentralen Waffenverwertung des BLKA informiert, welcher zwar nach Bewertung der Staatsanwaltschaft München I keine strafrechtliche Relevanz hatte, jedoch disziplinarrechtlich zu beanstanden war. Infolge dessen eröffnete das BLKA gegen diesen Beschäftigten ein Disziplinarverfahren und erwirkte einen verwaltungsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss, welcher unmittelbar darauf im September 2023 vollzogen wurde.
Hierbei wurden die Wohnung sowie relevante Räumlichkeiten der Waffenverwertung im BLKA durchsucht. Die Auswertung der hierbei sichergestellten Gegenstände ergaben Hinweise darüber, dass der Kriminalbeamte regelmäßig und umfangreich Gegenstände (u.a. Waffenteile) aus der Waffenverwertung entnommen und gegen Entgelt an Dritte veräußert haben soll. In der Folge wurde ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gem. § 39 BeamtStG (Suspendierung) erwirkt und ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft München I eingeleitet.
Im Rahmen der umfangreichen Auswertungen der sichergestellten Gegenstände durch das PP München ergaben sich Anhaltspunkte, dass möglicherweise weitere Beamte, ein aktiver Beschäftigter sowie ein Beschäftigter a. D., welche der Zentralen Waffenverwertung angehörten, an den Taten beteiligt sein könnten.
Mit der Durchsuchung am 15. Oktober 2024 wurde die Zentrale Waffenverwertung des BLKA mit sofortiger Wirkung temporär geschlossen. Das Bayerische Landeskriminalamt hat bereits sämtliche Kontrollmaßnahmen geschärft und zur Erarbeitung weiterer, objektiv qualitätssichernder Maßnahmen einen neuen Leiter dieser Organisationseinheit installiert. Derzeit wird in diesem Bereich ein komplett neues Team aufgebaut.
Es werden aktuell umfassende Maßnahmen in diesem Bereich etabliert. Beispielhaft dürfen hier die Installation eines Metalldetektors, Videoüberwachungen sowie Umgestaltungsmaßnahmen der Räumlichkeit genannt werden. Eine Wiedereröffnung der Zentralen Waffenverwertung wird erst nach Gewährleistung des erhöhten Sicherheitsstandards erfolgen. Zusätzlich wird die Hinzuziehung eines außenstehenden Experten zur neutralen Überprüfung der erweiterten Sicherheitsmaßnahmen angestrebt.
Die strafrechtlichen Vorwürfe und Unregelmäßigkeiten werden weiter durch die akribischen Ermittlungen des Polizeipräsidiums München unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I umfassend aufgehellt und der Sachverhalt auf das Genaueste aufgeklärt. Die Feststellungen fließen in die Neuorganisation der Waffenverwertung im BLKA ein, um die Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch in diesem hochsensiblen Bereich weiter zu optimieren.
Herr PP Norbert Radmacher, Bayerisches Landeskriminalamt, dazu:
„Ich bin erschüttert über den Vorfall. Wir nehmen diesen in unserer Behörde sehr ernst und bedauern, dass dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Behörde beeinträchtigt ist. Mir ist jetzt wichtig, den Vorfall vollständig aufzuklären. Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um alle relevanten und benötigten Informationen offenzulegen.
Nach internen Untersuchungen haben wir bereits Maßnahmen eingeleitet, um die Ursachen des Vorfalls zu identifizieren und sicherzustellen, dass sich ein derartiges Ereignis nicht wiederholt. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, das Vertrauen der Öffentlichkeit wieder vollständig herzustellen und zu erhalten.“
Die weiteren Ermittlungen obliegen weiterhin dem KFD 11 des Polizeipräsidiums München unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München.
Weitere Presseauskünfte behält sich die Staatsanwaltschaft München vor.
München, 25. Oktober 2024
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