BKA: Cybercrime: Festnahmen in Hessen und Rheinland-Pfalz – Erneuter Schlag gegen …

Bundeskriminalamt

Wiesbaden (ots)

In einer international koordinierten Operation der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und dem Bundeskriminalamt (BKA) wegen des Verdachts verschiedener Cybercrime-Straftaten sind am gestrigen Tag durch Beamte des HLKA zwei Haftbefehle vollstreckt und umfangreiche Beweismittel sichergestellt worden.

Den beiden Beschuldigten im Alter von 19 und 28 Jahren aus Darmstadt und dem Rhein-Lahn-Kreis wird vorgeworfen, verschiedene kriminelle Infrastrukturen im Internet bereitgestellt und administriert zu haben, die u.a. zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie zur Computersabotage mittels sogenannter DDoS-Angriffe genutzt wurden.

Gegen die Beschuldigten besteht u.a. der Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet gemäß § 127 des Strafgesetzbuchs.

Die beiden Beschuldigten sind bereits dem Haftrichter vorgeführt worden, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Konkret wird den beiden Beschuldigten in dem Ermittlungsabschnitt des HLKA zur Last gelegt, als Administratoren der Online-Plattform „Flight RCS“ u.a. Betäubungsmittel in nicht geringer Menge angeboten und verkauft zu haben. Bei „Flight RCS“ handelte es sich um einen über das freie Internet (Clearweb) zugänglichen Marktplatz für Designerdrogen und Liquids, die aus synthetischen Cannabinoiden bestehen. Diese werden mit Hilfe von Vape Pens oder mit Mischungen aus Kräutern konsumiert, haben insbesondere bei Kindern und Jugendlichen an Beliebtheit gewonnen und führen häufig zu Intoxikationen und medizinischen Notfällen.

Zudem wird den beiden Beschuldigten in dem Ermittlungsabschnitt des BKA vorgeworfen, am Betrieb der Online-Plattform „Dstat.CC“ beteiligt gewesen zu sein. Hierbei handelt es sich um eine zentrale Szeneplattform, die mit einer umfassenden Auflistung und Bewertung von Stresser-Diensten das einfache und schnelle Durchführen von DDoS-Angriffen ermöglichte, um Webseiten oder andere webbasierte Dienste anzugreifen und deren Verfügbarkeit einzuschränken oder diese komplett reaktionsunfähig zu machen. Mit der Plattform wurden solche DDoS-Angriffe einem breiten Nutzerkreis, auch ohne eigene tiefergehende technische Fähigkeiten, zugänglich gemacht. Die Nutzung von Stresser-Diensten zur Durchführung von DDoS-Angriffen wurde im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zuletzt immer häufiger bekannt und auch von hacktivistischen Gruppierungen wie zum Beispiel „Killnet“ genutzt. Die aktuellen Maßnahmen sind Teil der internationalen Operation PowerOff, in der eine Vielzahl internationaler Strafverfolgungsbehörden gegen solche „DDos-as-a-Service“-Dienste vorgehen.

Insgesamt wurden bei dieser konzertierten Aktion des HLKA gemeinsam mit dem BKA und der Polizei Nordrhein-Westfalen sieben Objekte durchsucht. Diese befanden sich in Frankfurt am Main, Darmstadt, dem Rhein-Lahn-Kreis und dem Rheinisch-Bergischen-Kreis. Im Wege der internationalen Kooperation erfolgten Sicherstellungen und Unterstützungen in Frankreich, Griechenland, Island und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch die IT-Infrastrukturen der kriminellen Plattformen sichergestellt. Die sichergestellten Daten sind Grundlage für weitere Ermittlungen gegen kriminelle Verkäufer und Nutzer der Plattformen. Die Maßnahmen sind ein weiterer Schlag gegen Akteure der Underground Economy und demonstrieren die Wirksamkeit der internationalen Strafverfolgung im digitalen Raum.

Auf den beiden Webseiten wurden Sicherstellungsbanner veröffentlicht.

Der Leiter der ZIT, Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, sagt zu dem Ermittlungserfolg:

„Der erneute Schlag gegen die Underground Economy im Internet zeigt, dass nicht nur im Darknet sondern auch im sogenannten Clearnet kriminelle Handelsplattformen existieren, auf denen verbotene Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Der Schlag zeigt aber auch, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sind, die IT-Infrastruktur dieser Plattformen zu zerschlagen und die mutmaßlich dahinterstehenden Personen zu identifizieren und festzunehmen.“

Der Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes, Andreas Röhrig, sagt:

„Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Festgenommenen wiegen schwer. Ich freue mich daher sehr über diesen Ermittlungserfolg und den Einsatzverlauf. Das Ergebnis der Operation macht einmal mehr deutlich, dass im Internet keine Anonymität für Straftäter existiert. Vielmehr gelingt es Sicherheitsbehörden auch in hochkomplexen und länderübergreifenden Ermittlungsverfahren wie diesem, Tatverdächtige zu identifizieren.“

Die Vizepräsidentin des Bundeskriminalamtes, Martina Link, betont:

„Dieser Erfolg zeigt erneut, dass wir gemeinsam erfolgreich gegen solche Cyberkriminelle vorgehen können, indem wir Tatverdächtige und ihre Infrastruktur identifizieren und durch die Sicherstellung neue Ermittlungsansätze generieren. Auch im Cyberraum gilt: Die Sicherheitsbehörden sind handlungsfähig!“

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