BPOL NRW: Nach Hitlergruß masturbiert LKW-Fahrer vor der Polizei

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Aachen (ots)

Mit seinem LKW überquert ein 24-jähriger Mann aus Polen zunächst die Grenze von Belgien nach Deutschland und später die Grenze des “guten Geschmacks”.
Bitte lesen sie ab hier nicht weiter, wenn sie besonders sensibel sind oder gerade frühstücken .
Der Streifenbesatzung der Bundespolizei fällt am Donnerstag den 04.08.2022, gegen 14:30 Uhr ein LKW ins Auge, da er mit sehr langsamer Geschwindigkeit die linke Fahrbahnseite befuhr. Der Fahrer warf verschiedene Papiere aus dem Fenster und stellte offensichtlich eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Nachdem sich die Beamten entschieden den LKW zu kontrollieren, gaben sie eindeutige Anhaltezeichen. Als Reaktion darauf wechselte der Fahrer mehrmals grundlos die Fahrbahn und missachtete die Weisungen. Andere Verkehrsteilnehmer wurden genötigt abzubremsen und auszuweichen. Der LKW kam zunächst auf der linken Fahrbahn zum Stehen und konnte erst nach unmissverständlicher persönlicher Aufforderung dazu bewegt werden, auf den Seitenstreifen zu fahren. Bei der Kontrolle machte der junge Mann einen aggressiven und verwirrten Eindruck, was den Eindruck erhärtete, dass ein Fahren unter Alkohol oder Betäubungsmitteleinfluss vorlag. Nach negativem Atemalkoholtest wurde er aufgefordert, eine Urinprobe für einen Drogentest abzugeben.
Daraufhin zeigte er den “Hitlergruß” und bestätigte diesen mit einem zweifachen verbalen Gruß. Anschließend entblößte er sich, urinierte kurz und fing daraufhin an vor den Beamten zu masturbieren. Nachdem er von diesen aufgefordert wurde, dies zu unterlassen, führte er einen Finger in seinen Anus ein, um diesen anschließend in seinem Mund zu stecken. Um weiteres Übel abzuwenden wurden dem ekelerregenden Mann Handschellen angelegt. Die Ergebnisse der anschließend angeordneten Blutprobe stehen noch aus. Neben dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr kommt das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten in Betracht.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich auch für Polizisten um einen nicht alltäglich ekeligen Sachverhalt handelt.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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