BPOLD-H: Bundespolizei: Mit weniger Handgepäck Staus reduzieren

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Bundespolizeidirektion Hannover

Hamburg (ots)

Flugreisen erleben zur bevorstehenden Ferienzeit einen wahren Boom. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie wollen viele Menschen einfach nur weg, weit weg. Der Andrang, auch auf den Flughafen Hamburg, ist groß und damit auch auf die dortigen Luftsicherheitskontrollen. Dabei kann es an diesen Kontrollen auch zu Staus kommen. Um die Staus zu minimieren, sollte jeder Flugreisende sich auf das richtige Packen von Koffer und Handgepäck vorbereiten. Die Bundespolizei hat für Hamburger Fluggäste dazu Tipps parat, damit der Start in den Urlaub ohne Stress und große Wartezeiten beginnen kann.

Kleidung und Schmuck

Bevor es an die Personenkontrolle geht, heißt es oft: Ausziehen! Nicht vollständig, natürlich – nackt muss niemand durch die Sicherheitskontrolle. Doch was müssen Passagiere alles ablegen? Neben Jacken, Mänteln, Hüten und Mützen gehört auch der Inhalt der Hosen- und Hemdtaschen in die Gepäckwanne, welche anschließend durchleuchtet wird. Ebenso sollen Ausweisdokumente und Wertsachen nicht in der Hand mitgeführt, sondern im Handgepäckstück verbleiben, damit sie mittels Röntgengerät überprüft werden können. So können sie nach der Kontrolle auch nicht in der Wanne vergessen werden.
Auch für Schmuck gilt bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen: Weniger ist mehr. Da größere Accessoires einen Alarm auslösen können, sollten Reisende ihre Uhren, Ohrringe oder Armbänder am besten im aufzugebenden Koffer verstauen. Insgesamt sollten Fluggäste darauf achten, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.

Flüssigkeiten: Maximalgröße und -anzahl beachten

Dass man die 2 Liter-Flasche Wasser nicht mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen darf, hat sich herumgesprochen. Doch welche Regeln gelten für weitere Flüssigkeiten? Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden sollen, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Pro Fluggast sind damit nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter erlaubt.

Diese Regelung gilt auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta – und auch für Nahrungsmittel wie Nuss-Nougat-Cremes, Marmelade Honig, Streichwurst oder Weichkäse. Wer also auf die Nuss-Nougat-Creme im Urlaub nicht verzichten will, sollte diese entweder im Urlaubsland erwerben oder im Aufgabegepäck verstauen.

Trotz der Beschränkungen dürfen für die Zeit der Reise benötigte Nahrung für Babys sowie Medikamente in flüssiger Form im Handgepäckstück transportiert werden.

Verbotene Gegenstände: Was niemals ins Handgepäck gehört

Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht so offensichtlich ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.

Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände gibt es auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de).

Was gehört in die Gepäckwanne, was kann im Rucksack bleiben?

Der erwähnte Plastikbeutel mit Flüssigkeitsbehältern ist bei der Kontrolle direkt gesondert vorzulegen. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten erst beim Röntgen erkannt, muss der Koffer geöffnet und nachkontrolliert werden. Das kostet Zeit, nicht nur Zeit für sich selbst, sondern auch für die folgenden Wartenden.

Auch elektrische Geräte, wie Kameras, Fotoapparate, Laptops und Tablets müssen separat in eine Gepäckwanne gelegt werden. Die Bundespolizei rät, Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter zu legen.

Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Dabei dürfen Luftsicherheitsassistenten das Gepäck von Hand durchsuchen. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektrische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffe überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektrische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Der Vizepräsident der Bundespolizeidirektion Hannover, Michael Schuol, dazu: “Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug benötigen”. Wir empfehlen unmittelbar nach dem Check-in zur Sicherheitskontrolle zu gehen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Thomas Gerbert
Telefon: 040 500 27 -103 / -104
Mobil: 0172-2588323
E-Mail: thomas.gerbert@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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