BPOLI DD: Bundespolizei: Gut vorbereitet mit dem Flugzeug in den Urlaub

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Bundespolizeiinspektion Dresden

Dresden (ots)

Flugreisen erleben zur bevorstehenden Osterzeit einen wahren Boom. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie wollen viele Menschen einfach nur weg, weit weg. Der Andrang auf die Flughäfen und damit auch auf die dortigen Luftsicherheitskontrollen ist groß. Dabei kann es an diesen Kontrollen in Spitzenzeiten auch zu Staus kommen. Um Wartezeiten zu minimieren, sollte sich jede und jeder Flugreisende bestmöglich auf die Kontrolle vorbereiten. Die Bundespolizei hat dazu folgende Tipps parat:

Bitte informieren Sie sich mit Blick auf den Osterreiseverkehr vorab über etwaige Wartezeiten. Nutzen Sie hierfür die Webangebote der Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen. Bitte beachten Sie auch, dass sich die dort ggf. hinterlegten Empfehlungen zur rechtzeitigen Ankunft am Flughafen auf den dortigen Gesamtprozess beziehen. Sie sollten bitte mindestens 60 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig werden.

Kleidung und Schmuck

Bevor es an die Personenkontrolle geht, heißt es oft: Ausziehen! Nicht vollständig natürlich – unbekleidet muss niemand durch die Sicherheitskontrolle. Doch was müssen Passagiere alles ablegen? Neben Jacken und Mänteln gehören auch Hüte, Kappen und Mützen vor der Kontrolle in die vorbereiteten Gepäckwannen. Ebenso sollen Ausweisdokumente nicht in der Hand mitgeführt, sondern auch in die Gepäckwannen gelegt werden, damit sie mittels Röntgengerät überprüft werden können. Gegebenenfalls werden Sie vom Sicherheitspersonal aufgefordert, auch ihre Schuhe auszuziehen.
Für Schmuck gilt bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen: Weniger ist mehr. Derartige Accessoires können einen Alarm auslösen. Sie sollten daher ebenfalls in die vorbereiteten Gepäckwannen an der Luftsicherheitskontrolle gelegt werden. Insgesamt sollten Fluggäste darauf achten, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.

Flüssigkeiten: Maximalgröße und -anzahl beachten
Dass man eine 2-Liter-Flasche Wasser nicht mit durch die Sicherheitskontrolle nehmen darf, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch welche Regeln gelten für weitere Flüssigkeiten? Auch hier gilt: Bitte so wenig wie möglich im Handgepäck mitführen, Flüssigkeiten, die Sie an Bord nicht benötigen, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Pro Fluggast sind insgesamt nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter á 100 Milliliter erlaubt.
Diese Regelung gilt auch für gelartige Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta – und auch für Nahrungsmittel wie Schokocreme, Marmelade oder Honig. Wer also auf die Nuss-Nougat-Creme im Urlaub nicht verzichten will, sollte diese entweder im Urlaubsland erwerben oder im Aufgabegepäck verstauen.
Im Handgepäck dürfen Spezialnahrung für Babys sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.

Verbotene Gegenstände: Was niemals ins Handgepäck gehört
Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Streitäxte, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt.
Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de).

Was gehört in die Gepäckwanne, was kann im Rucksack bleiben?
Der erwähnte wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist bei der Kontrolle gesondert vorzulegen. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten erst beim Röntgen erkannt, muss der Rucksack geöffnet und nachkontrolliert werden. Das kostet Zeit und die Blicke der nachfolgenden Passagiere sind Ihnen sicher!
Auch elektronische Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Fotoapparate, Laptops und Tablets müssen separat in eine Gepäckwanne gelegt werden. Die Bundespolizei rät, Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter zu legen.
Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Dabei durchsucht das Sicherheitspersonal das Gepäck von Hand. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Zusammengefasst gilt: Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigen. Ziehen Sie bereits vor Erreichen der Kontrolle Ihre Jacke aus, belassen Sie kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck. Separieren Sie ggf. Flüssigkeiten und elektronische Geräte und halten Sie diese bereit. So geht es am Schnellsten und auch nachfolgende Passagiere erreichen entspannt Ihren Flug.

Weitere Information zur Sicherheit auf Reisen finden Sie auf www.bundespolizei.de.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 – 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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