BPOLI LUD: Über den Jahreswechsel im Gefängnis

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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf

Görlitz (ots)

Wenn man(n) am 27. Dezember 2022 festgenommen wurde und an diesem Tag noch 57 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen hat, findet der Jahreswechsel nun wohl im Gefängnis statt. Gestern Nachmittag war der hier gemeinte Verurteilte (polnischer Bürger, 34 Jahre alt) von Bundespolizeibeamten in Görlitz, Cottbuser Straße, angehalten worden. Die Ordnungshüter mussten nicht lange suchen, um auf einen aktuellen Vollstreckungshaftbefehl zu stoßen. Zunächst hatte das Amtsgericht Görlitz Ende 2019 wegen gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren angeordnet. Einen Teil dieser Strafe saß der Schläger bis zu seiner Abschiebung im April 2021 bereits ab. Mit der gestrigen Übergabe an die Justizvollzugsbeamten folgt nun für ihn der andere Teil des Freiheitsentzuges.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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