Brutale Attacke am S-Bahnhof Neukölln: 39-Jähriger kommt in Untersuchungshaft
Berlin-Neukölln. In der Nacht zu Mittwoch ist ein 35 Jahre alter Reisender am S-Bahnhof Neukölln von zwei Männern gewaltsam angegriffen worden. Die Tat ereignete sich gegen 1:30 Uhr. Nach Angaben der Bundespolizei sollen die beiden Tatverdächtigen den Mann zunächst zu Boden gerissen und anschließend gemeinsam auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Während einer der Beschuldigten von dem Verletzten abließ, soll der zweite Mann die Attacke mit weiteren Fußtritten fortgesetzt haben.
Der Angegriffene erlitt Verletzungen am Kopf. Rettungskräfte brachten ihn deshalb zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Polizeikräfte konnten alle beteiligten Personen noch am Bahnhof feststellen. Gegen einen 39-jährigen Beschuldigten ordnete ein Haftrichter später Untersuchungshaft an.
Streit am S-Bahnhof Neukölln eskaliert
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand gerieten die beiden Tatverdächtigen und der 35-jährige Reisende zunächst verbal aneinander. Weshalb der Streit entstand, ist bislang nicht bekannt. Im weiteren Verlauf soll die Situation jedoch vollständig eskaliert sein.
Die beiden Männer sollen den Reisenden gemeinsam zu Boden gebracht haben. Anschließend, so der Tatvorwurf, schlugen und traten sie auf den bereits am Boden liegenden Mann ein. Besonders schwer wiegt dabei, dass einer der Angreifer die Attacke offenbar fortsetzte, obwohl sich das Opfer nicht mehr auf den Beinen befand.
Der jüngere Tatverdächtige soll schließlich von dem Mann abgelassen haben. Der ältere Beschuldigte habe dagegen weiterhin mit den Füßen auf den 35-Jährigen eingewirkt. Einsatzkräfte der Polizei Berlin trafen kurze Zeit später am Bahnhof ein und stellten sowohl den Verletzten als auch die beiden mutmaßlichen Angreifer fest.
Videoaufzeichnungen sollen den Angriff dokumentieren
Die beiden 35 und 39 Jahre alten Tatverdächtigen wurden an die Bundespolizei übergeben. Bei ihnen handelt es sich nach Behördenangaben um bulgarische Staatsangehörige. Für die strafrechtliche Bewertung spielt die Staatsangehörigkeit allerdings keine Rolle. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Tatvorwürfe und die Ergebnisse der weiteren Ermittlungen.
Die Bundespolizei sicherte außerdem Videoaufzeichnungen aus dem Bereich des S-Bahnhofs. Diese Aufnahmen sollen den Ermittlerinnen und Ermittlern nun dabei helfen, den genauen Verlauf der Attacke zu rekonstruieren. Gegen beide Beschuldigte wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.
Die Tatverdächtigen sind der Polizei nach Angaben der Bundespolizei bereits bekannt. Dennoch gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für beide Männer die Unschuldsvermutung.
Ein Beschuldigter wieder auf freiem Fuß
Den 35-jährigen Tatverdächtigen entließen die Einsatzkräfte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder. Gegen den 39 Jahre alten Hauptbeschuldigten beantragten die Ermittlungsbehörden dagegen einen Haftbefehl.
Ein zuständiger Haftrichter ordnete schließlich Untersuchungshaft an. Als Gründe nannten die Behörden unter anderem vorausgegangene Straftaten sowie Fluchtgefahr. Einsatzkräfte übergaben den Mann anschließend an die Polizei Berlin, die ihn in eine Justizvollzugsanstalt brachte.
Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung dauern an
Die weiteren Ermittlungen richten sich nun vor allem auf den genauen Ablauf des Geschehens. Dabei werten die Beamtinnen und Beamten sowohl die gesicherten Videoaufnahmen als auch mögliche Zeugenaussagen aus. Außerdem muss geklärt werden, wodurch der Streit entstand und welche Rolle die beiden Beschuldigten jeweils bei der Attacke spielten.
Eine Untersuchungshaft ist keine Vorverurteilung. Sie dient unter anderem dazu, ein laufendes Strafverfahren zu sichern, wenn ein gesetzlicher Haftgrund wie Fluchtgefahr besteht. Über eine mögliche Schuld und eine Strafe entscheidet erst ein Gericht in einem späteren Verfahren.
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