Bundespolizeidirektion München: Mit Einhandmesser unterwegs / Mann bedroht Reisende …

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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Mit Einhandmesser unterwegs / Mann bedroht Reisende in S-Bahn

München (ots)

Samstagnachmittag (12. März) kam es in einer S8 von München in Richtung Flughafen zu einem größeren Polizeieinsatz am Bahnhof Englschalking. Auslöser war ein 52-Jähriger, der in der S-Bahn Reisende mit einem Messer bedrohte.
Gegen 16:15 Uhr informierte die Einsatzzentrale des PP München die Bundespolizei darüber, dass es in einer S8 Richtung München Flughafen soeben zu einer Bedrohung mit einer Waffe gekommen ist, woraufhin mehrere Streifen zum Einsatzort fuhren. Durch ebenfalls eingesetzte Einsatzkräfte des PP München konnte der Tatverdächtige gestellt, vorläufig festgenommen und anschließend an die Bundespolizei übergeben werden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll der 52-jährige Kroate in der S-Bahn unvermittelt auf einen 20-jährigen Deutschen zugegangen sein und den Münchner beleidigt haben. Im weiteren Verlauf drückte er ihn gegen die Zugscheibe. Nachdem sich der Jüngere befreien konnte, zog der Mann aus Benningen am Neckar ein Messer und bedrohte sein Opfer mit Gesten und verbal. Eine 52-jährige Zeugin beobachtete die Situation, setzte einen Notruf ab und zog die Notbremse. Nachdem der 20-Jährige am Bahnhof Englschalking aussteigen konnte, ging der Kroate auf einen ebenfalls in der S-Bahn sitzenden 18- jährigen Kosovaren zu und beleidigte ihn. Durch zwischenzeitlich eintreffende Kräfte des PP München konnte der Aggressor gestellt, vorläufig festgenommen und der, kurze Zeit später eintreffenden Bundespolizei übergeben werden. Bei der Durchsuchung seiner Sachen konnte das verwendete Einhandmessser aufgefunden werden. Der 52-Jährige wurde zur Wache der Bundespolizei am Ostbahnhof gebracht. Nachdem alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte er auf freien Fuß gesetzt werden. Das Messer stellten die Beamten sicher. Gegen den Mann wird wegen Beleidigung, Bedrohung und wegen dem Verstoß gegen das Waffengesetzt ermittelt.

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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