Die Bayerische Polizei – Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen

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MITTELFRANKEN. (114) In der zurückliegenden Woche (17.01.-24.01.2022) führte das Polizeipräsidium Mittelfranken seine Kontrolltätigkeit zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen fort. Die Einsatzkräfte der Polizei führten in diesem Zeitraum insgesamt 1276 Überprüfungen durch. In einem Fall kam es dabei zum Einsatz eines Diensthundes.

Der Schwerpunkt der polizeilichen Kontrollmaßnahmen liegt weiterhin auf dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Gastronomie. Über zwei Drittel der Kontrollen (911) entfallen demnach auf diese beiden Bereiche.  

Im ÖPNV führten Polizeibeamte 478 Kontrollen zur Einhaltung von Maskenpflicht und 3G-Regel durch. Mangels entsprechendem 3G-Nachweis müssen sich in Folge der Überprüfungen 28 Personen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeit verantworten. Sechs weitere Personen brachten die Einsatzkräfte wegen fehlendem Mund-Nasen-Schutz zur Anzeige. 

Bei den Kontrolltätigkeiten innerhalb der Gastronomie überprüften Polizeibeamte 433 Betriebe. Die dort geltende 2G-Regel war in 25 Fällen Grund für eine Beanstandung. In acht Fällen zeigte die Polizei Verstöße wegen des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes an.  

Die Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte kontrollierte am Freitag (21.01.2022) gemeinsam mit einem Vertreter des städtischen Ordnungsamtes gezielt Lokale und Gaststätten in der Nürnberger Innenstadt. Im Ergebnis führten diese Überprüfungen zur Beanstandung von 15 gastronomischen Betrieben. Neben Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz leiteten die Kontrollteams auch Bußgeldverfahren wegen anderer einschlägiger Bestimmungen, wie z.B. dem Gaststättengesetz ein. Für zwei Lokale führte das Fehlen einer gültigen Konzession sogar zur sofortigen Betriebsuntersagung. 

Zudem bot ein 25-jähriger Mann den Kontrolleuren, die an diesem Tag ohne Uniform unterwegs waren, alkoholische Getränke aus einem Fahrradanhänger an. Die notwendigen Genehmigungen für den Ausschank von Bier und Wein konnte der 25-Jährige den Beamten nicht vorweisen, weshalb diese das Fahrrad samt Anhänger und Getränken sicherstellten. Außerdem wird der Mann nun mit einem Bußgeld rechnen müssen. 

Neben den mit den zuständigen Behörden geplanten und abgestimmten Kontrolltätigkeiten sorgen jedoch auch immer wieder polizeiliche Routineeinsätze zum Einschreiten gegen Zustände, die dem Infektionsschutz zuwiderlaufen. Auslöser für ein solches Tätigwerden der Polizei war am Sonntagabend eine Ruhestörung, die von einer Gaststätte in der Nürnberger Sandstraße ausging. Als eine Streife der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte in der betroffenen Gaststätte vorstellig wurde, schlug den Beamten von Beginn an eine aufgebrachte Stimmung unter den rund 30 anwesenden Personen entgegen. Einen Mann mussten die Beamten dabei aufgrund seines aggressiven Verhaltens in Gewahrsam nehmen, was unter den übrigen Gästen für eine entsprechend aufgeheizte Stimmung sorgte. Erst unter Hinzuziehung mehrerer Streifen und eines Diensthundes, gelang es den Beamten, die notwendig gewordenen Platzverweise gegen diese Personen durchzusetzen. 

Im Zuge der zuvor durchgeführten Kontrollen des Lokals und seiner Gäste fielen diverse Verstöße gegen den Infektionsschutz an. Neben dem 37-jährigen Gastronomen wurden auch mehrere seiner Gäste angezeigt. Vier von ihnen konnten keinen 2G-Nachweis erbringen. Außerdem stellten die Beamten einen verfälschten Impfpass sowie ein gefälschtes Testzertifikat fest, was in diesen Fällen sogar Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung nach sich zieht.

Erstellt durch: Markus Feder

Original Quelle : Polizei Bayern

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