Großrazzia in der JVA Rheinbach: Ermittler nehmen Justizpersonal ins Visier
Rheinbach. Umfangreiche Durchsuchungen in einer Justizvollzugsanstalt und mehreren Privatwohnungen beschäftigen derzeit die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen acht Beschäftigte der JVA Rheinbach, gegen die wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sowie des Einschleusens verbotener Gegenstände ermittelt wird.
Ermittlungen nach Hinweisen aus dem Justizvollzug
Am Dienstagmorgen rückten Polizeikräfte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft zu einem koordinierten Einsatz aus. Neben Bereichen der JVA Rheinbach wurden auch insgesamt zehn Wohnungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durchsucht. Ziel der Maßnahmen war die Sicherung möglicher Beweismittel.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen einzelne Bedienstete unerlaubte Gegenstände wie Mobiltelefone und Betäubungsmittel gegen Bezahlung in die Haftanstalt gebracht haben. Diese sollen anschließend an Gefangene weitergegeben worden sein. Die Ermittlungen dauern an.
Spürhunde unterstützen die Durchsuchungen
Während der groß angelegten Razzia kamen auch speziell ausgebildete Spürhunde zum Einsatz. Die Ermittler suchten unter anderem nach Datenträgern, Mobiltelefonen, Drogen sowie Unterlagen, die Aufschluss über mögliche Geldflüsse oder Absprachen geben könnten.
Neben den acht Justizbediensteten stehen nach Medienberichten auch aktuelle und ehemalige Gefangene sowie weitere Kontaktpersonen im Fokus der Ermittlungen.
Justizministerium kündigt Konsequenzen an
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe kündigte das nordrhein-westfälische Justizministerium zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten an. Geplant sind unter anderem verschärfte Kontrollen sowie eine umfassende Überprüfung der internen Abläufe in der JVA Rheinbach.
Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Ob es im weiteren Verlauf zu Anklagen oder weiteren Durchsuchungen kommt, bleibt derzeit abzuwarten.
Unschuldsvermutung gilt weiterhin
Die Ermittlungen befinden sich noch in einem frühen Stadium. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt für sämtliche Beschuldigten die gesetzliche Unschuldsvermutung.
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