Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Waldeck (ots)
Seit Anfang Oktober 2024 wurden insgesamt 44 tote Robben (Stand 30.10.2024) an der Ostküste von Rügen gemeldet, polizeilich wurde der erste Fund am 09.10.2024 in diesem Zusammenhang bekannt. Nach der entsprechenden Mitteilung durch das Deutsche Meeresmuseum und das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen wurde durch die zuständige Dienststelle der Wasserschutzpolizei in Sassnitz am selben Tag ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes eines strafbaren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Die polizeilichen Maßnahmen wurden frühzeitig und durchgehend mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Stralsund abgestimmt und dauern derzeit an.
Der Fokus der Ermittler liegt auf der Feststellung der Ursache des Robbensterbens, um dann im nächsten Schritt feststellen zu können, ob das Phänomen den Handlungen oder Unterlassungen einer bestimmten Person zugerechnet werden kann und diese in der Folge strafrechtlich zu belangen ist.
Die Polizei arbeitet dabei eng mit den zuständigen Fachbehörden und anderen Stellen mit entsprechender Expertise zusammen. Hierbei werden auch andere Ursachen betrachtet.
Zum aktuellen Stand der Ermittlungen muss konstatiert werden, dass die Ursache, die zum Sterben der Robben führte, nicht geklärt ist. Der öffentlich diskutierte Zusammenhang mit einem Fanggerät der passiven Küstenfischerei kann trotz aufwändiger Untersuchungen weder eindeutig belegt noch vollständig ausgeschlossen werden.
Die polizeilichen Ermittlungen werden daher auch unter Berücksichtigung anderer Versionen fortgeführt.
Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können, werden bei der Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz unter 038392-3080 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen.
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