POL-HA: Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und …

Polizei Hagen

Hagen (ots)

Am 18. November findet der europäische Tag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt statt. Im Fokus steht in diesem Jahr das Thema „Verbreitung von Missbrauchsabbildungen“. Auch in Hagen beteiligt sich die Polizei an dem Aktionstag, der bereits zum 10. Mal stattfindet. Die Dienststelle für Kriminalprävention und Opferschutz lädt am 18. November zu einer Sprechstunde ein. Diese findet von 11 bis 13 Uhr in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes Hagen, Potthofstraße 20, statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Fragen haben, sich informieren oder gerne Informationen aus erster Hand erhalten möchten, sind herzlich eingeladen, an dem Angebot teilzunehmen. Die Polizei Hagen und der Kinderschutzbund freuen sich über zahlreiche Teilnehmer.
Kriminalhauptkommissar Ralph Hoffmann steht Interessierten für Fragen und zur persönlichen Beratung zur Verfügung. Ziel ist es, Betroffenen, Angehörigen und allen Interessierten eine Anlaufstelle zu bieten, um sich zu informieren und Beratung einzuholen.

In der Sprechstunde werden umfassende Informationen zu Themen wie Präventionsmaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen sowie Hilfsangeboten für Betroffene bereitgestellt. Zudem steht der erfahrene Beamte für vertrauliche Gespräche zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, und die Beratung ist selbstverständlich kostenlos.
Die Polizei Hagen setzt damit ein klares Zeichen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und unterstreicht die Bedeutung eines gemeinsamen Engagements gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt. Bereits Kinder im Grundschulalter nutzen regelmäßig digitale Endgeräte. Viele Kinder und Jugendlichen sind täglich im Internet unterwegs, um mit anderen zu kommunizieren. Sei es in Chats oder über soziale Netzwerke. Sie sind heute schon mit dem Umgang der entsprechenden Chatforen (WhatsApp, Snapchat, Instagram, TikTok, etc.) bestens vertraut. Oft werden sogar die Eltern noch durch den Nachwuchs auf die Feinheiten der Funktionen der einzelnen Chatprogramme hingewiesen.

Mit der Nutzung der digitalen Welt steigt jedoch auch die Gefahr, dass sich in diesen Chats inkriminierte Inhalte (Kinder-)Pornographie, gewaltverherrlichende Videodateien oder gar real existierende Videos, deren Inhalt Kinder noch gar nicht verstehen) verbreiten können. Ist in einem solchen Gruppenchat noch eine erwachsene Person bestenfalls als „Admin“ (Klassenlehrer(in), Elternvertreter(in) mit eingebunden, fällt die Verbreitung solcher Dateien schnell auf.

Die Kinder können aber auch untereinander entsprechende Chats in verschiedenen Zusammensetzungen gründen, in denen dann die Erwachsenen nicht mit einbezogen werden. Werden hier dann entsprechende Dateien versendet, bleibt dies der Erwachsenenwelt zunächst verborgen. Leider ist es bei der heutigen Medienvielfalt unvermeidlich, dass Kinder oft auch ohne es selbst zu wollen, in den Besitz solcher Dateien geraten. Nicht zu unterschätzen ist natürlich auch die Neugier der Kinder, wenn sie auf ein entsprechendes Videoverbreitungsformat im Internet stoßen.

Hat Ihr (jugendliches) Kind ein eigenes Mobiltelefon, sollten Sie entsprechende Umgangsregeln formulieren und Ihrem Sohn/Ihrer Tochter auch klar machen, welchem Zweck diese Regeln dienen. Eine kontrollierende Durchsicht des Mobiltelefons soll das Kind vor strafrechtlichen Inhalten schützen und gleichzeitig verhindern, dass das Kind selbst zum Täter/zur Täterin wird, weil es entsprechende Inhalte verbreitet.

Stellen Sie auf dem Mobiltelefon Ihres Kindes (kinder-)pornographische oder gewaltverherrlichende Dateien fest, schicken Sie diese nie an mögliche Freunde oder Bekannte, um diese zu fragen, ob es sich ggfs. um inkriminierte Inhalte handelt. Die Gefahr, dass Sie sich selbst dabei strafbar machen, ist groß. Gehen Sie lieber zu einer Polizeidienststelle und lassen Sie dort die entsprechenden Dateien überprüfen. Sollte der Sachverhalt strafrechtlich relevant sein, wird eine entsprechende Strafanzeige aufgenommen. Gegebenenfalls müssen die Daten auf dem Mobiltelefon gesichert werden. Überlassen Sie das bitte den zuständigen Experten der Polizei. Teilen Sie Ihrem Kind mit, dass es bei Erhalt solcher Dateien über einen Chat auch durchaus darin mitteilen darf, dass es solche Dateien „doof“ findet und gar nicht haben möchte.

Die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern- und Jugendlichen ist ein Behördenschwerpunkt der Polizei Hagen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, steht das Kommissariat Kriminalprävention /Opferschutz der Polizei Hagen allen Interessierten telefonisch zur Verfügung. Die Dienststelle ist unter der Rufnummer 02331 – 986 -3650 erreichbar – Ansprechpartner ist hier Kriminalhauptkommissar Ralph Hoffmann. Sie können Ihr Anliegen zudem unter kk_kpo.hagen@polizei.nrw.de per Mail an das Fachkommissariat richten. (arn)

Rückfragen bitte an:

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Quelle :Blaulicht presseportal.de

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