POL-PDLU: Maxdorf – Verkehrsunfall durch stark alkoholisierten Fahrradfahrer

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Polizeidirektion Ludwigshafen

Maxdorf (ots)

Am späten Samstagnachmittag kam es in der Bahnhofstraße in Maxdorf zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem geparkten Pkw. Der 60-jährige Fahrradfahrer kollidierte aufgrund seiner starken Alkoholisierung mit dem am Straßenrand abgestellten Pkw und stürzte zu Boden. Der Fahrradfahrer aus Dannstadt-Schauernheim verletzte sich dabei leicht. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca.500Euro.
Gegen den 60-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB einer Trunkenheitsfahrt strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille “relativ fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
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Lukas Marbe
Telefon: 06233 3130
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