Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung – Festnahme bei Kontrolle in Pizzeria

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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 29. Juli 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Ausländerbehörde eine Pizzeria in Gladbeck.

In der Pizzeria wurde unter anderem eine männliche Person arbeitend angetroffen, die zunächst versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Der junge Mann versteckte sich beim Eintreffen der Zollbeamten im Thekenbereich unter dem Pizzaofen.

Der 24-jährige Inder konnte sich lediglich mit einem indischen Reisepass ausweisen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige jedoch einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.

Die Zollbeamten nahmen den Mann vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle: Zoll.de

 

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