Zoll online – Pressemitteilungen – 20.000 Euro Bargeld bei der Einfuhr nach Deutschland nicht angemeldet

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Bußgeldverfahren gegen Reisenden eingeleitet

Die wiederholten Fragen einer Kontrollbeamtin des Hauptzollamts Lörrach nach mitgeführten Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr hatte ein 53-jähriger Reisender bei der Einfahrt nach Deutschland über den Grenzübergang Weil am Rhein-Autobahn mehrfach verneint.

Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle fanden die Beamtin und ihr Kontrollteampartner in der auf der Rücksitzbank abgelegten Jacke des Mannes aber doch einen Briefumschlag, welcher ein Bündel 500-Euro-Scheine enthielt. 20.000 Euro zählten die Zöllnerin und der Zöllner. Es handle sich dabei um ein Darlehen einer in der Schweiz lebenden Verwandten. Dass es bei der Einfuhr von Bargeld eine Anmeldepflicht gäbe, habe er nicht gewusst, gab der Mann zu seiner Verteidigung an.

Die Zollbediensteten leiteten gegen den Mann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Nach Hinterlegung eines Sicherheitsbetrags in Höhe von 5.200 Euro konnte er seine Fahrt fortsetzen. Den Ausgang des Bußgeldverfahrens muss er noch abwarten.

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld und Wertpapiere sowie Gold mit hohem Goldgehalt) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel, wie zum Beispiel Sparbücher, Edelmetalle und Edelsteine oder elektronisches Geld, im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise nach Deutschland bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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