Zoll online – Pressemitteilungen – 22. Mai 2022 

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Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz.

Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie aus diesen hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurde der Zoll bundesweit über 1.100 Mal fündig und beschlagnahmte über 88.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.

So wurden Zollbeamte am Flughafen Stuttgart erst am 13. Mai 2022 bei einer Kontrolle fündig. Zwei Reisende aus der Türkei führten in ihrem Gepäck unter anderem zwei Wasserflaschen mit. Bei genauerem Hinsehen stellten die Kontrollbeamten fest, dass sich darin 19 lebende Blutegel befanden. Da Blutegel unter Artenschutz stehen, wurden die Tiere beschlagnahmt und vorübergehend in der Wilhelma Stuttgart untergebracht.

Die Ermittlungen dauern an.

Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Stuttgart daher dazu auf, unbedingt auf geschützte Tiere und Pflanzen zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

Weitere Informationen zum Artenschutz finden Sie auf der Website “Artenschutz im Urlaub” und auf www.zoll.de unter anderem im Bereich “Reisen”.

Website “Artenschutz im Urlaub”
Artenschutz

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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