Zoll online – Pressemitteilungen – Acht Festnahmen in Warenlager

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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 21. September 2021 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Warengroßlager in Dortmund.

Als die Zollbeamten das Lager betraten, verließen mehrere Personen fluchtartig das Gebäude, um sich der Kontrolle zu entziehen. In der Nähe der Halle stellten die Zollbeamten an einer Bushaltestelle jedoch vier ukrainische Personen fest, auf die die Beschreibung passte. Während der Kontrolle konnten drei weitere ukrainische Arbeitnehmer*innen angetroffen werden.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen ukrainische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Sie konnten sich jedoch nur mit ihren ukrainischen Reisepässen und polnischen Visa ausweisen. Über gültige Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten sie nicht.

Die Zollbeamten nahmen die vier Frauen im Alter von 21, 29, 32 und 47 Jahren und die drei Männer im Alter von 39, 43 und 49 Jahren vorläufig fest. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Außerdem konnte vor Ort noch ein ukrainischer Reisepass eines flüchtigen Arbeitnehmers sichergestellt werden. Der 23-Jährige stellte sich später beim Hauptzollamt und wurde ebenfalls vorläufig festgenommen. Seine bei der Kontrolle festgenommene Freundin hatte ihm telefonisch mitgeteilt, dass sich sein Pass beim Zoll befände.

Über den weiteren Verbleib der ukrainischen Staatsangehörigen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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