Zoll online – Pressemitteilungen – An deutschen Zöllnern kein Vorbeikommen

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Blaulicht Deutschland Zoll Dummy Bild Quelle: Zoll.de

Gewerbliche Ware aus der Schweiz in die EU einzuführen, das hatte sich der Mitarbeiter einer Autoverwertungsfirma aus dem Kanton Zürich einfacher vorgestellt: Anfang August 2021, an einem frühen Nachmittag unterwegs aus der Schweiz in einem Kleintransporter mit 200 aufgeladenen Katalysatoren für Pkws, die zur Aufbereitung an einen Unternehmer nach Norddeutschland hätten gebracht werden sollen, begab sich der Mann zunächst mit offensichtlich guten Absichten, jedoch völlig unvorbereitet in die gewerbliche Warenabfertigung beim deutschen Zollamt Rheinfelden-Autobahn und erkundigte sich nach den Einfuhrformalitäten. Nach ausführlicher Information durch die Abfertigungsleiterin verließ der Mann den Schalterbereich anschließend wieder in der vermeintlichen Absicht, zur Unterstützung eine Zollagentur vor Ort aufsuchen zu wollen.

Rund zwei Stunden später wurde er auf der Einreisespur, die grundsätzlich dem privaten Reiseverkehr vorbehalten ist, von einer deutschen Kontrollstreife angehalten und erklärte sein Ansinnen erneut. Nicht wissend, dass der Mann zuvor bereits die gewerbliche Warenabfertigung aufgesucht hatte, wurde er von einem der Zöllner dort erneut hinbegleitet und nochmals ausführlich von der Abfertigungsleiterin über seine Pflichten im Fall einer gewerblichen Wareneinfuhr informiert, auch über die Folgen, ohne zollrechtliche Anmeldung der Ware nach Deutschland einzureisen. Der Mann beschloss, begleitet von deutschen Zollbeamten, über die Wendespur am Zollamt in die Schweiz zurückzufahren.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt scheinen dem Mann die guten Absichten abhandengekommen zu sein: Eine zweite Kontrollstreife vor Ort, die den Vorgang zwar wahrgenommen hatte, nicht aber eingebunden war, verlagerte schließlich vom Zollamt Rheinfelden-Autobahn zum Grenzübergang Lörrach-Stetten. Circa 90 Minuten nach seinem Wenden beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn erkannten die Beamten den Transporter in der Anfahrt auf das Zollamt Lörrach-Stetten aus Riehen kommend und beobachteten, wie das Fahrzeug die letzte Möglichkeit nutzte, noch auf Schweizer Gebiet wieder zu wenden. Vorsorglich informierte die Streife Kollegen, die sich zum Zollamt Weil am Rhein-Ost begaben.

Auch sie erkannten dort wenig später den Transporter in der Anfahrt und beobachteten ihrerseits, wie das Fahrzeug kurz vor dem Grenzübergang in eine Seitenstraße abbog. Die Streife rechnete mit der Beharrlichkeit des Mannes und entdeckte den Transporter schließlich wenig später im fahrenden Verkehr auf der Autobahn 5 auf Höhe Märkt in nördlicher Fahrtrichtung. Irgendwo hatte er offensichtlich ein Schlupfloch ausgemacht.

Mittels Anhaltesignal wurde der Fahrer aufgefordert, dem Streifenwagen auf den nächsten Parkplatz zu folgen. Trotz seiner Beteuerung, die norddeutsche Firma habe ihm erklärt, er könne ohne zollrechtlichen Abfertigung mit den Katalysatoren ins Bundesgebiet einreisen, mussten die Beamten ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann einleiten.

Nach Entrichtung der anfallenden Abgaben und der Zahlung einer Sicherheit für die zu erwartende Strafe in gleicher Höhe konnte der Mann seine Fahrt, die er am Nachmittag angetreten hatte, gegen 22:30 Uhr fortsetzen.

Hätte er sich im Vorfeld über seine Pflichten informiert oder wäre den Informationen der Abfertigungsleiterin beim Zollamt Rheinfelden-Autobahn gefolgt, hätte er nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Zeit gespart.

Quelle: Zoll.de

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