Zoll online – Pressemitteilungen – Baustellennachkontrolle des Zolls in Bad Schwartau

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Illegale Beschäftigung aufgedeckt


Beschäftigte des Zolls auf einer Baustelle

Bei der erneuten Kontrolle auf einer Großbaustelle in Bad Schwartau stellten Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel am 28. September 2021 drei sich illegal aufhaltende Personen fest.

Hintergrund dieser erneuten Prüfung war, dass sich bei der Prüfung derselben Baustelle in der Vorwoche mehrere im Bereich des Beton- und Stahlbetonbaus tätige Arbeitnehmer einer Kontrolle durch Flucht entzogen hatten.
Dies nahmen die Zöllner*innen des Hauptzollamts Kiel zum Anlass, erneut den Arbeitsbereich der Eisenflechter zu prüfen.

Die Einsatzkräfte der FKS kontrollierten vier in diesem Bereich tätige Arbeitnehmer, von denen einer erfolglos versuchte, sich der Überprüfung durch Flucht zu entziehen.

Drei der kontrollierten Arbeitnehmer stellten sich als illegal aufhältig heraus. Da sie sich nur durch Kopien ihrer Ausweisdokumente ausweisen konnten und widersprüchliche Angaben hinsichtlich ihres Arbeitgebers und ihres inländischen Aufenthaltsorts machten, wurden die albanischen Staatsangehörigen zur erkennungsdienstlichen Behandlung zur nächstgelegenen Polizeidienststelle verbracht.

Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Branche legt der Zoll bei seiner Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Im Baugewerbe sind überwiegend spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Im Übrigen gilt seit dem 1. Juli 2021 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Stunde.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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