Zoll online – Pressemitteilungen – Beiträge hinterzogen, Einkünfte verschwiegen

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Freiheitsstrafe wegen Schwarzarbeit

Ein Unternehmer aus dem Landkreis Hof hat gleich mehrere Straftaten begangen und erhielt deshalb vom zuständigen Amtsgericht Hof einen entsprechenden Strafbefehl.

Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Dienstort Hof beschäftigte der Inhaber eines Dienstleistungsunternehmens mehrere Personen, ohne diese bei den Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß zu melden. Die dadurch ersparten Sozialabgaben beliefen sich auf rund 22.000 Euro.

Da einer der nicht gemeldeten Arbeitnehmer zudem den nötigen Aufenthaltstitel, der zu Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt, nicht besaß, machte sich der Geschäftsmann wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt strafbar. Zusätzlich hat er seine Einkünfte nicht vollständig beim Jobcenter angezeigt. Von dieser Stelle bezog er regelmäßig Arbeitslosengeld II und besserte so sein Einkommen unrechtmäßig zusätzlich um circa 15.000 Euro auf.

Das Amtsgericht Hof verhängte gegen den Firmeninhaber eine elfmonatige Freiheitsstrafe. Die hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge sowie das zu Unrecht erhaltene Arbeitslosengeld II muss der Unternehmer an die Einzugsstellen beziehungsweise an den Leistungsträger zurückzahlen.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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