Zoll online – Pressemitteilungen – Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls 

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Border Patrol Customs Guard Boat  - oberaichwald / Pixabay
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Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz

Am 9. März 2023 prüften 80 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Nürnberg im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden in ganz Mittelfranken 84 Arbeitgeber geprüft und vor Ort 180 Arbeitnehmer*innen zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurden verschiedenste Betriebe aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung, wie Nagelstudios, Barber-Shops und Kfz-Werkstätten.

Im Verlauf des Tages ergaben sich in 18 Fällen erste Hinweise auf Verstöße, die weiter aufgeklärt werden müssen, darunter auch Unterschreitung des Mindestlohns. In drei Fällen hielten sich Arbeitnehmer illegal in Deutschland auf.

“Der größte Teil der Prüfungen lief in ruhiger Atmosphäre ab”, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. “In einem Fall wollte sich eine Arbeitnehmerin der Prüfung durch Flucht entziehen. Dies konnten die für solche Fälle trainierten Zöllnerinnen und Zöllner aber verhindern.”

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Nürnberg in Mittelfranken 64 Verfahren gegen Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn ein.

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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