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Zoll deckt Leistungsbetrug auf; Amtsgericht verhängt 2.000 Euro Geldstrafe

Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Stolzenau einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 100 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2021 ging der Mann einer geringfügigen Beschäftigung nach, die er der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 800 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen.

Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

“Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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