Zoll online – Pressemitteilungen – Drei Bauarbeiter ohne Aufenthaltserlaubnis bei Zollkontrolle entdeckt

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

Hauptzollamt Münster wird bei Baustellenkontrolle im Kreis Borken fündig

Bei einer Baustellenkontrolle im Kreis Borken sind die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster mit Dienstsitz in Gronau jetzt erneut auf drei Arbeitnehmer ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gestoßen. Sie mussten inzwischen das Land verlassen und werden sich, genau wie ihr Arbeitgeber, in Strafverfahren verantworten müssen.

Fünf Zöllnerinnen und Zöllner hatten Ende der vergangenen Woche die Baustelle nach einem Hinweis kontrolliert. Dabei stießen sie auf fünf Männer bei der Arbeit, von denen drei allerdings gar keine Tätigkeit in Deutschland ausüben durften.

Die Osteuropäer hatten zwar Visa für ein Land der EU, die ihnen auch den Aufenthalt in Deutschland gestattete. Eine Arbeitsaufnahme war ihnen allerdings nicht erlaubt. Der vorliegende Verstoß führte automatisch zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis, sodass sich die drei Männer damit illegal in Deutschland aufhielten.

Um die Kosten des Strafverfahrens, das sie erwartet, decken zu können, musste jeder von ihnen eine Sicherheitsleistung von 300 Euro erbringen. Darüber hinaus mussten sie inzwischen aus Deutschland ausreisen. Wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eröffneten die Zöllnerinnen und Zöllner auch gegen den Arbeitgeber der Männer ein Strafverfahren.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*