Zoll online – Pressemitteilungen – Einen gegrillten Steppenwaran, bitte!

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Zoll am Düsseldorfer Flughafen stellt artengeschützten Waran sicher


Gegrillter Steppenwaran

Einen für den Verzehr komplett zubereiteten Waran stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Düsseldorf Flughafen am 29. Juli 2022 sicher. Das gegrillte Tier war Teil einer Frachtsendung aus Nigeria und für eine Privatperson in Wuppertal bestimmt.

Die für europäische Verhältnisse eher ungewöhnliche Delikatesse entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Kontrolle der Frachtsendung aus Nigeria, die außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien enthielt.

Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer sogenannten CITES-Bescheinigung möglich, die der Einführer nicht vorlegen konnte.

Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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