Zoll online – Pressemitteilungen – Elf Monate Haftstrafe für Firmeninhaber und Filialleiter eines Nagelstudios

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Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 23.000 Euro auf

Das Amtsgericht Lingen verurteilten den Firmeninhaber und den Filialleiter eines Nagelstudios aus dem Raum Lingen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von jeweils elf Monaten. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück bei mehreren Kontrollen feststellten, hatten die Verurteilten in den Jahren 2018 und 2019 vier vietnamesische Arbeitnehmer beschäftigt, obwohl diese nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten.

Auch eine ordnungsgemäße Anmeldung zur Sozialversicherung für die Arbeitnehmer nahmen die Beschuldigten nicht vor und kamen so ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, nicht nach. Durch dieses Verhalten sparten sich die Angeklagten Sozialabgaben in Höhe von mehr als 23.000 Euro.

“Mit dieser Vorgehensweise haben die Beschuldigten nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche”, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Die Urteile des Amtsgerichts Lingen sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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