Zoll online – Pressemitteilungen – Ermittlungen gegen Hamburger Reinigungsunternehmen

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Zoll durchsuchte zeitgleich 19 Objekte

Am Vormittag des 3. Mai 2022 durchsuchten 72 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg insgesamt 19 Wohn- und Geschäftsräume in Hamburg und Umgebung. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen drei Unternehmerinnen wegen Verdachts des Kurzarbeitergeldbetrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten gemäß § 266a StGB.

“Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Reinigungsbetrieb, dessen Hauptbetätigungsfeld die Zimmerreinigung in Hotels ist, weshalb die Durchsuchungsmaßnahme auch zwölf Hotels umfasste”, erläuterte Zollsprecher Oliver Bachmann.

Durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgte im Dezember 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Bundesagentur für Arbeit hatte durch eigene Überprüfung festgestellt, dass unter anderem Kurzarbeitergeld für Personen beantragt worden ist, die in keinem Beschäftigungsverhältnis standen beziehungsweise nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren.

Des Weiteren wurden offensichtlich teilweise viel zu hohe Sollentgelte bei der Beantragung des Kurzarbeitergelds angesetzt, sodass es zu einem unrechtmäßigen Bezug kam. Auffällig war zudem, dass trotz des Beherbergungsverbots (Corona-Lockdown) die Anzahl der Beschäftigten zunahm.

Für den Zeitraum März 2020 bis August 2021 wurden den Unternehmen mehrere Millionen Euro an Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Die Ermittlungen zum Gesamtschaden (§§ 266a, 263 StGB) dauern an.

“Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat aufgrund der Vorermittlungen des Zolls 19 entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse für Objekte in Hamburg, Oststeinbek und Bad Oldesloe beantragt”, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Liddy Oechtering.

Im Laufe der Durchsuchungsmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel wie Schlüssellisten, Stundenaufzeichnungen, Notizzettel, Rechnungen und Teile der Lohn- und Finanzbuchhaltung zur Durchsicht mitgenommen sowie PCs, Tablets und Smartphones sichergestellt.

Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Hamburg weitergeführt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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