Zoll online – Pressemitteilungen – Ermittlungserfolg gegen Vertrieb von illegalen Kräutermischungen

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Mutmaßliche Online-Drogenhändler in Emmerich und Gelsenkirchen festgenommen


Beutel mit Damianablättern und leere Tüten für Kräutermischungen

Die Staatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Nordbayern ließen am 30. Juli 2021 in Emmerich und Gelsenkirchen die mutmaßlichen Betreiber eines Internetshops von sogenannten Kräutermischungen anlässlich einer Fahrt zur Beschaffung illegaler Substanzen in die Niederlande festnehmen.

Zwei mutmaßliche Schmuggler wurden von Einsatzkräften der Bundespolizei Kleve am 30. Juli 2021 bei deren Rückreise aus den Niederlanden auf frischer Tat festgenommen. Im Kurierfahrzeug wurden knapp 600 Gramm chemische Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fallen, sichergestellt. Noch am selben Tag gelang es mithilfe von Kräften des Zollfahndungsamts Essen und eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei den potenziellen Hintermann der Beschaffungsfahrt in Gelsenkirchen zu lokalisieren und festzunehmen.

Bei zwei der Tatverdächtigen handelt es sich um ein in Gelsenkirchen wohnhaftes Brüderpaar im Alter von 22 und 28 Jahren. Die Brüder sollen über einen Internet-Shop und über einen populären Messenger-Dienst an eine Vielzahl von Kunden illegale Substanzen verkauft und auf dem Postweg ausgeliefert haben. Der dritte festgenommene Tatverdächtige ist ein 22-jähriger Bekannter der Brüder, der mit seiner Freundin und den gemeinsamen beiden Kindern die Beschaffungsfahrt in die Niederlande begleitete. Es ist zu vermuten, dass die beiden Kinder zur Tarnung mitgenommen wurden, um einen harmlosen Familienausflug vorzutäuschen.

Bei den anschließenden von der Zentralstelle Cybercrime Bayern beantragten Durchsuchungen der Wohnungen aller Beschuldigten in Oberhausen und Gelsenkirchen durch Kräfte des Zollfahndungsamts Essen und der Polizeipräsidien Oberhausen und Gelsenkirchen entdeckten die Beamten eine konspirative Wohnung, die dem Anschein nach lediglich zur Lagerung der gehandelten Ware sowie zur Abwicklung der illegalen Geschäfte diente. Insgesamt konnten dabei zusätzlich rund 150 Gramm Amphetamin, eine große Reisetasche mit diversen neuen, leeren Tütchen für Kräutermischungen und acht Kilogramm Damianablätter, die als Träger von noch aufzusprühenden Substanzen dienen sollten, sichergestellt werden.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen erließ daraufhin auf Antrag der Zentralstelle Cybercrime Bayern gegen die drei Männer Haftbefehle wegen Fluchtgefahr, zumal einer der drei noch während der polizeilichen Vernehmung einen Fluchtversuch unternahm. Die Freundin und ihre beiden Kinder wurden im Anschluss an die Maßnahmen nach Hause entlassen.

Auf das Brüderpaar wurden Anfang April 2021 Münchner Zollfahnder aufmerksam, als zwei Nachnahmesendungen mit rund 300 Gramm illegalen Kräutermischungen im Postverteilzentrum München auffielen und sichergestellt wurden. Nach Übernahme des Sachverhalts durch die GER Nordbayern stellte sich heraus, dass durch den Zoll schon im Oktober 2020 am Flughafen Köln ein aus Belgien stammendes Paket mit einem Kilogramm Kräutermischungen sichergestellt wurde, das ebenfalls dem Gelsenkirchener Brüderpaar zuzuordnen sein dürfte. Nach Einschalten der Spezialstaatsanwälte der ZCB wurden Mitte Juli 2021 technische Überwachungsmaßnahmen angeordnet. Dabei wurden die Ermittler auch auf die geplante Beschaffungsfahrt aufmerksam und konnten so einen schnellen Zugriff in die Wege leiten.

Den Beschuldigten liegt unter anderem die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor.

Die Ermittlungen der GER Nordbayern des Zollfahndungsamts München und des Bayerischen Landeskriminalamts sowie der ZCB dauern an. Das Verfahren wird nun von den Cyberstaatsanwälten in Bamberg an die zuständige Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen abgegeben.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der Landes- und Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zollfahndungsdienstes und mit internationalen Partnern, zum Beispiel bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität.

Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig. Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkassebetrugs im Internet, zum Beispiel durch professionelle sogenannte Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Falschgeld im Darknet. Zudem ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig.

Seit dem 1. Oktober 2020 besteht bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet. Derzeit sind 16 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie vier IT-Forensikerinnen und IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.

Quelle: Zoll.de

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