Zoll online – Pressemitteilungen – Erneute Festnahme in asiatischem Restaurant

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Buffer Passport Travel Borders  - jackmac34 / Pixabay
jackmac34 / Pixabay

Ausweisdokumente waren gefälscht

In den Abendstunden des 20. Juli 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein asiatisches Restaurant in Herne.Dabei wurde ein 24-jähriger Vietnamese wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße vorläufig festgenommen und der Ausländerbehörde übergeb en.

Pressemitteilung vom 21. Juli 2022:
Festnahme im Restaurant

Ein weiterer Mann konnte sich bei dieser Kontrolle nicht ordnungsgemäß ausweisen. Er legte lediglich Fotos eines französischen Reisepasses sowie einer französischen ID-Karte vor. Die Zollbeamten ordneten daher an, ihnen die Pässe im Original am 25. Juli 2022 bei einer Passnachschau vorzulegen.

Der Mann im Alter von 35 Jahren legte zum Termin dann auch seine beiden Dokumente vor. Den Beamten fiel jedoch schnell auf, dass sie es mit Fälschungen zu tun hatten. Sie leiteten Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel sowie der Urkundenfälschung gegen ihn ein und nahmen ihn vorläufig fest.

Bei der Vernehmung mittels Dolmetscher bestätigte sich der Verdacht der Zollbeamten: Der Mann ist vietnamesischer Staatsangehöriger. Um sich im Bundesgebiet aufhalten und einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel. Mit den gefälschten französischen Dokumenten verschleierte er jahrelang seine wahre Herkunft.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bochum musste der Beschuldigte sofort 300 Euro als Sicherheitsleistung zahlen. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun das Ausländeramt.

Außerdem gab der Mann bei seiner Vernehmung an, er habe seit Jahren nicht den Mindestlohn bei seiner Tätigkeit als Aushilfskoch erhalten.

Auf den Arbeitgeber kommen nun ein Strafverfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstoßes zu.

Nach § 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG) – hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns durch den Arbeitgeber (auch in Privathaushalten).

Die Höhe des Mindestlohns je Zeitstunde

Zeitraum Betrag je Zeitstunde (brutto)
1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 9,50 Euro
1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 9,60 Euro
1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 9,82 Euro
seit 1. Juli 2022 10,45 Euro

Zur Zahlung des Mindestlohns sind alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland verpflichtet, soweit sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.

Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden.

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a Strafgesetzbuch) machen sich Arbeitgeber strafbar, die den Einzugstellen vorsätzlich Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten:

Arbeitnehmerbeiträge
Strafbar ist es, der Einzugstelle fällige Arbeitnehmerbeiträge nicht zu zahlen.

Arbeitgeberbeiträge
Strafbar ist es, der Einzugstelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen oder die Einzugstelle pflichtwidrig über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und ihr dadurch Beiträge zur Sozialversicherung vorzuenthalten.

Die Straftat kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*