Zoll online – Pressemitteilungen – Gaststättenprüfung im Stadtgebiet Duisburg

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Illegale Ausländerbeschäftigung und Ordnungswidrigkeiten festgestellt

Am Sonntag, dem 5. März 2023, prüften die Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Stadtgebiet Duisburg sechs Gaststätten. Die Einsatzkräfte befragten während der Prüfung 40 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Hierbei mussten die Arbeitnehmer*innen unter anderem Angaben zu der Tätigkeit, zum Beschäftigungsbeginn und zur Entlohnung machen.

Der Einsatzleiter verzeichnete zum Ende der Prüfungen 16 Ordnungswidrigkeiten. Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vor Ort wegen der fehlenden Sofortmeldung, der Nichtmitführung von Ausweispapieren und der fehlenden Hinweispflicht des Arbeitgebers eingeleitet. Des Weiteren bestand in drei Fällen der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung. Die Arbeitnehmer waren zwar im Besitz gültiger Aufenthaltstitel, die jedoch eine Erwerbstätigkeit nicht zuließen.

Die Angaben der Personen vor Ort werden nun nachträglich bearbeitet. Gegebenenfalls schließen sich weitere Prüfungen, wie zum Beispiel die anschließende Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, an. Daraus könnten sich weitere Ermittlungsverfahren ergeben.

Bei der Prüfung verfolgen die Einsatzkräfte einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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