Reisender konnte zwingend notwendige Genehmigung nicht vorlegen
Im Rahmen einer Routinekontrolle am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden entdeckten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe am 19. April 2022 zwei Korallen im Gepäck eines 59-Jährigen, der aus der Türkei eingereist war.
Nach dem Durchleuchten des Reisegepäcks fielen den Beamten beim Auswerten der Röntgenbilder zwei markante Umrisse auf. Diese entpuppten sich bei der händischen Nachkontrolle als zwei unterschiedliche Arten von Korallen.
Der Reisende erklärte, er habe die Korallen in einem Möbelgeschäft in Antalya geschenkt bekommen, und sie seien nicht echt, sondern lediglich Dekorationsgegenstände, die echten Korallen nachempfunden seien.
Ein Sachverständiger des Bundesamts für Naturschutz, der umgehend konsultiert wurde, bestätigte jedoch die Echtheit der Korallen, wobei ein Exemplar offensichtlich mit roter Farbe übergossen wurde und dies daher noch weiterer Untersuchungen bedarf.
Da es sich bei beiden Fundstücken um Unterarten der Steinkoralle handelt und diese artenschutzrechtlich geschützt sind, wurden sie beschlagnahmt, denn eine zwingend notwendige Genehmigung konnte der Reisende nicht vorlegen.
Fotos Zoll.de / Pixabay.com
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