Zoll online – Pressemitteilungen – Hamburger Zoll beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnprüfung

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Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz

Am 9. März 2023 prüften 70 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns, unter anderem in den Stadtgebieten Lokstedt, Poppenbüttel, Bramfeld und Wandsbek. Den Schwerpunkt bildeten dabei der Einzelhandel – mit Cafés und Imbissen – und Kfz-Dienstleistungsbetriebe (insbesondere Autowäschen und Autohändler) sowie Friseure und Fitnessstudios.

Dabei wurden knapp 50 Arbeitgeber geprüft und vor Ort mehr als 180 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt.

Bei der Schwerpunktprüfung stellten die Zöllnerinnen und Zöllner erste Hinweise auf Verstöße in rund 40 Fällen fest. Vor Ort konnten bereits Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und illegalen Aufenthalts sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Beschäftigung eingeleitet werden.

An die weiteren Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Hamburg knapp 90 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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