Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Duisburg an bundesweiter Schwerpunktprüfung beteiligt

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Blaulicht Deutschland Zoll Dummy Bild Quelle: Zoll.de

Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am Freitag, dem 16. Juli 2021, in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.

Die FKS kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Im Bereich des Hauptzollamts Duisburg waren mehr als 40 Beschäftigte im Einsatz, die 126 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten. Zusätzlich wurden Geschäftsunterlagen von 42 Unternehmen geprüft. In sieben Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Die weiteren Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Duisburg hierzu dauern derzeit noch an.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte Scheinselbstständige angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbstständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.

Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist.
Nicht nur das “fahrende Personal” ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Quelle: Zoll.de

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