Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Singen prüft Friseurhandwerk

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Vor Ort keine Ermittlungsverfahren eingeleitet; in 17 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig

28 Friseursalons sowie die dort tätigen 86 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April 2022 von 24 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen gezielt überprüft. Die Prüfungen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Waldshut, Schwarzwald-Baar-Kreis und Rottweil waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Friseurhandwerk.

Bei den Prüfungen vor Ort wurden bisher keine Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In 17 Fällen sind jedoch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch den Zoll erforderlich.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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