Zoll online – Pressemitteilungen – Hinweis führt zu Festnahme

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YvonneHuijbens / Pixabay

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 27. März 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Restaurant in der Bochumer Innenstadt.

In der Küche wurde unter anderem ein mazedonischer Staatsangerhöriger arbeitend angetroffen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen mazedonische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Der 54-jährige Mazedonier konnte sich lediglich mit einem mazedonischen Pass und einer mazedonischen ID-Card ausweisen. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte er nicht.

Die Zöllner leiteten daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen den Mann vorläufig fest.

Mithilfe des Fast-ID-Verfahrens, bei dem die Fingerabdrücke sofort digital abgeglichen werden, erkannten die Beamten, dass der Mann bereits im Jahr 2018 wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erkennungsdienstlich behandelt worden war.

Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber des Mannes erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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