Zoll online – Pressemitteilungen – Jahresergebnis 2021 der Frankfurter Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Hauptzollamt Frankfurt am Main auch in Zeiten von Pandemie erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

“Meine Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) konnte trotz weiterhin erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021 vorweisen,” so Leitender Regierungsdirektor Markus Tönsgerlemann, Leiter des Hauptzollamts Frankfurt am Main. “Wir haben, wie bereits im Jahr 2020, auf diese besonderen Anforderungen mit einer flexiblen Strategie und veränderten Prüfungsschwerpunkten reagiert.”

Die Prüfungen der FKS werden sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen oder als Schwerpunktprüfungen bestimmter Branchen und Gewerbezweige durchgeführt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main führte im Jahr 2021 umfangreiche Prüfungen bei 383 Arbeitgebern durch. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 9,6 Millionen Euro. 1.349 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 834 Bußgeldverfahren, darunter 43 Verfahren wegen Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen. 1.731 Strafverfahren wurden eingeleitet sowie 760 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, darunter in 42 Fällen wegen Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen.

Auch im vergangenen Jahr hat die FKS des Hauptzollamts Frankfurt am Main bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durchgeführt. Im Fokus standen unter anderem das Baugewerbe, die Gebäudereinigungsbranche, das Speditions-, Transport und Logistikgewerbe sowie Paketdienstleister.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: “Ein Schwerpunkt der Ermittlungen richtete sich gegen Arbeitgeber mehrerer Branchen, die ihre schwarz gezahlten Löhne mittels Kettenbetrug zu verschleiern versuchten. Außerdem standen Tätergruppierungen der Reinigungsbranche in 2021 im besonderen Fokus unserer FKS.”

Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte erneut empfindliche Haftstrafen. Unter anderem wurden in einem Fall zwei Bauunternehmer zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

https://wertheim24.de/faktencheck-tauben-sind-keine-ratten-der-luefte/

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