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Blaulicht Deutschland Zoll Dummy Bild Quelle: Zoll.de

Zollamt Hamburg verhindert Einfuhr von 419.688 Dosen Eiskaffee aus Saudi-Arabien


Zwei Dosen mit Eiskaffee

Bei sommerlichen Temperaturen nahmen Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner im Juni 2021 eine Einfuhrsendung von Eiskaffee aus Saudi-Arabien genauer unter die Lupe. Das Ergebnis lautete: für den deutschen Markt nicht zulässig.

Die 419.688 Dosen Eiskaffee waren für den deutschen Markt bestimmt. Da es sich jedoch um ein Lebensmittel mit Milchpulver handelte, mussten die tiergesundheitlichen- und lebensmittelrechtlichen Einfuhrvoraussetzungen geprüft werden. Das hinzugezogene Veterinär- und Einfuhramt der Stadt Hamburg hat als zuständige Behörde die tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen als nicht erfüllt angesehen, sodass der Zoll die 17.487 Kartons Eiskaffee für fast sechs Wochen sichergestellt hat.

“Auch wenn es uns bei diesen Temperaturen schwerfällt: Die Erfrischungsgetränke dürfen nicht in Deutschland verkauft werden. Aus arabischen Ländern sind die Einfuhrvoraussetzungen aufgrund der dortigen tiergesundheitlichen Situation eben sehr streng”, so die Pressesprecherin Kristina Severon. Der Eiskaffee wird voraussichtlich heute wieder nach Saudi-Arabien zurückgeschickt.

Zum Schutz gegen das Einschleppen und die Verbreitung von Tierseuchen unterliegen Tiere und tierische Waren, die aus einem Drittland stammen, einer Veterinärkontrolle an der zuständigen Grenzkontrollstelle.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen im Bereich “Verbote und Beschränkungen”.

Tiergesundheitsrecht – Einfuhr

Quelle: Zoll.de

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