Zoll online – Pressemitteilungen – Karlsruher Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

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Wach- und Sicherheitsgewerbe im Fokus


Zöllner bei der Kontrolle von Beschäftigten

Am 17. und 18. September 2021 kontrollierte der Karlsruher Zoll im gesamten Hauptzollamtsbezirk die Arbeitsbedingungen im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Überprüft wurde das Sicherheitspersonal, das vor und in Geschäften, auf Bahnhöfen und Flughäfen, in Diskotheken und Impfzentren, auf Firmengeländen oder zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften, sicherheitsrelevanten Einrichtungen, Großveranstaltungen und Geld- und Werttransporten eingesetzt wird.

“Unsere verdachtslosen Kontrollen und Befragungen von Arbeitnehmern zu ihren Beschäftigungsverhältnissen waren Bestandteil einer zeitgleichen bundesweiten Schwerpunktprüfung in dieser Branche. Insgesamt wurden 114 Objekte durch die Beamten aufgesucht und 338 Personen von 116 verschiedenen Firmen einer Prüfung nach den Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unterzogen”, so Pressesprecherin Stephanie Henig.

Insgesamt waren 100 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den Bezirken Rastatt, Baden-Baden, Calw, Freudenstadt, Karlsruhe, Pforzheim, Heidelberg, Mannheim und im Rhein-Pfalz-Kreis unterwegs. Unterstützt wurde der Zoll von weiteren Beschäftigten anderer Behörden wie der Polizei und der Landesfinanzbehörde.

Im Blickpunkt des Zolls stand die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestlohns in Höhe von 9,60 Euro, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten und die entsprechende Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung sowie die illegale Ausländerbeschäftigung, Scheinselbstständigkeit, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die Dokumentationspflichten.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme ergab folgende Verdachtsmomente:

  • sieben Mindestlohnverstöße
  • vier illegale Ausländerbeschäftigungen (Nicht-EU-Bürger arbeiten ohne Arbeitserlaubnis)
  • 16 Fälle Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug)
  • fünf Hinweise auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Hinterziehung von Sozialabgaben), davon ein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit
  • Unterstützung eines Ladendetektivs bei der Ergreifung eines Ladendiebs

“Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Das Ergebnis dieser Schwerpunktprüfung zeigt deutlich, dass es im Bereich des Sicherheitsgewerbes um eine von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung besonders betroffenen Branche handelt”, so Henig weiter.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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