Zoll online – Pressemitteilungen – Kölner Zoll Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung

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Zahlreiche Verstöße bei Zollkontrollen in Hotels und Pensionen

54 Hotels und Pensionen sowie die dort tätigen 211 Personen kontrollierten gestern 74 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Überprüft wurden:

  • in Köln 20 Betriebe und 63 Personen
  • in Leverkusen sechs Betriebe und 29 Personen
  • in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis (Königswinter, Bad Honnef, Wachtberg, Meckenheim) zwölf Betriebe und 53 Personen
  • im Rhein-Erft-Kreis (Kerpen, Frechen) drei Betriebe und sechs Personen
  • im Rheinisch-Bergischen Kreis (Burscheid, Kürten) drei Betriebe und zwölf Personen
  • im Oberbergischen Kreis (Gummersbach, Nümbrecht, Wiehl, Wipperfürth) zehn Betriebe und 48 Personen

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

“Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Anfang Juli 10,45 Euro je Stunde und gilt auch für alle Beschäftigten in Hotels und Pensionen. Bereits vor Ort ergaben sich in fünf Betrieben erste Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns. Zudem wurde in einem Hotel in Wachtberg eine illegal beschäftigte Bosnierin entdeckt. Die 48-jährige Frau hatte sich in einem Lagerraum versteckt. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen eine Bonner Firma, welche die Frau in dem Hotel ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Reinigungskraft beschäftigt hat. Zwei Georgierinnen im Alter von 45 und 51 Jahren hat eine Hotelbetreiberin in Kerpen illegal beschäftigt. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet bei allen illegal beschäftigten Frauen jetzt die zuständige Ausländerbehörde”, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

  • In 28 Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldungen zur Sozialversicherung aufgenommen.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in fünf Fällen Anhaltspunkte.
  • In einem Fall gibt es erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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