Zoll online – Pressemitteilungen – Kunst im Kofferraum

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Wertvolle Gemälde nicht angemeldet

Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Bietingen entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Singen am 25. Januar 2023 zwei Gemälde im Wert von 7.900 Euro.

Zunächst gab das Schweizer Ehepaar bei der Einreise an, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der sich anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner im Kofferraum des in Zürich zugelassenen Wagens zwei sorgsam in Luftpolsterfolie verpackte Gemälde.

Auf die Kunstwerke angesprochen gaben die Reisenden an, die japanischen Tuschemalereien seien dazu bestimmt, über Deutschland in die USA verschickt zu werden. Eine mitgeführte Rechnung bezifferte den Wert je Bild auf 3.950 Euro. Abfertigungsunterlagen für die Gemälde waren nicht vorhanden.

Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften leiteten die Beamten gegen die 69-jährige Besitzerin der Kunstwerke ein Strafverfahren ein.

Nach Zahlung der Einfuhrabgaben in Höhe von rund 550 Euro und einer Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Strafe konnte das Ehepaar seine Reise fortsetzen.

Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm das Hauptzollamt Karlsruhe.

Für Waren, die in das Zollgebiet der Union eingeführt werden und dort in den Wirtschaftskreislauf treten sollen, sind die Einfuhrabgaben grundsätzlich im Zeitpunkt des Grenzübertritts zu entrichten.

Sind Waren nicht für den Verbleib im Zollgebiet der Union bestimmt, sondern sollen sie lediglich über das Zollgebiet der Union befördert werden, besteht die Möglichkeit, sie zu einem Versandverfahren anzumelden.

Dieses Zollverfahren ermöglicht es, Waren unverzollt zu befördern. Die Waren stehen während der Beförderung über das Zollgebiet der Union unter zollamtlicher Überwachung unter Aussetzung der eigentlich zu zahlenden Einfuhrabgaben. Grundsätzlich ist für das Verfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe einer mögliche Abgabenschuld erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik “Fachthemen”.

Versandverfahren

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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