Zoll online – Pressemitteilungen – Leistungsbetrug lohnt sich nicht

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1.200 Euro Geldstrafe für Frau aus Osnabrück

40 Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für eine Leistungsbezieherin aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im November und Dezember 2019 ging die Frau einer Beschäftigung nach, die sie der Agentur für Arbeit nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 440 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen.

Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Die Leistungsempfängerin hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

“Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Leon-Marvin Freitag, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle: Zoll.de

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