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Zoll entdeckt Goldbarren im Kofferraum


Geschmuggelte Goldbarren

Zöllner des Hauptzollamts Singen entdeckten letzte Woche bei der Kontrolle eines aus der Schweiz kommenden Ehepaares am Zollamt Bietingen Goldbarren im Wert von über 100.000 Euro.

Auf die Fragen der Zöllner nach anmeldepflichtigen Waren oder Bargeld beziehungsweise Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr gaben der 73-jährige Mann und seine 72-jährige Ehefrau zunächst an, weder das eine noch das andere mit sich zu führen.

Die anschließende Kontrolle des Fahrzeugs widerlegte die Aussagen der beiden Reisenden. Im Kofferraum des Wagens fanden die Kontrolleure drei Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von zwei Kilogramm. Mit einem Feingehalt von 999,9 Prozent haben die Goldbarren laut dem Vermögensauszug einer Schweizer Bank einen Wert von über 106.000 Euro.

Gegen das Ehepaar wurde wegen Nichtanmeldens der mitgeführten Barmittel ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die weitere Bearbeitung übernahm die Straf- und Bußgeldstelle.

Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Staat (wie zum Beispiel der Schweiz) nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Nicht-EU-Staat ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden.

Bei der Einreise mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland oder der Ausreise aus Deutschland in einen anderen Mitgliedstaat der EU muss jede Person diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise bei Kontrollen durch den Zoll auf Befragen mündlich anzeigen.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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