Zoll online – Pressemitteilungen – Mehr als vier Jahre Haft für Bauunternehmer

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Zoll Münster weist Hinterziehung von knapp zwei Millionen Euro Arbeitsentgelt nach

Vier Jahre und zwei Monate in Haft muss ein Bauunternehmer aus dem Kreis Steinfurt, weil er Arbeitsentgelt in Höhe von knapp zwei Millionen Euro vorenthalten und veruntreut hatte. Dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts Münster waren umfangreiche Ermittlungen des Hauptzollamts Münster vorangegangen.

Der Zoll konnte dem 56-Jährigen nachweisen, über mehrere Jahre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne für sie Sozialbeiträge zu zahlen oder Lohnsteuer zu entrichten. Sozialbeiträge sind Teil des Entgelts, das Unternehmen ihrem Personal schulden.

Zur Verschleierung der Schwarzarbeit hatte der Bauunternehmer sogenannte Abdeckrechnungen, also Scheinrechnungen über nie erbrachte Leistungen, eingesetzt. Nur weil der Beschuldigte zu Beginn des Verfahrens ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus.

Auch die Schwägerin des Bauunternehmers, die als formelle Geschäftsführerin des Unternehmens eingesetzt war, verurteilte das Landgericht Münster zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe, allerdings auf Bewährung. Das Gericht sah aufgrund der Zollermittlungen eine Beihilfe der 57-Jährigen an der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt als erwiesen an.

“Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, macht sich strafbar”, fasste Astrid Scholz, Leiterin des Hauptzollamts Münster, das Urteil zusammen. “Das Geld fehlt in den öffentlichen Kassen. Die Ermittlungen und Einsätze des Zolls sind deshalb im Interesse aller ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.”

Im März des vergangenen Jahres hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster mit Unterstützung anderer Hauptzollämter Privat- und Firmenräume im Zusammenhang mit der Baufirma durchsucht und dessen faktischen Geschäftsführer, den jetzt verurteilten Mann aus Steinfurt, festgenommen. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen, IT-Geräte und Datenträger hatte letztlich zur Anklage und zu dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil geführt.

Abdeckrechnungen, auch Scheinrechnungen genannt, werden von (Service-)Firmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht.

Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren. Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmende, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggebende, genutzt.

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

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