
Zoll ermittelt Schaden in Höhe von rund 129.000 Euro
Den 54-jährigen Betreiber von drei Nagelstudios in Freiburg hat das Amtsgericht Freiburg nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner hatten bei der Überprüfung des Geschäftsmanns konkrete Hinweise darauf gefunden, dass er mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum nicht zur Sozialversicherung angemeldet und somit bewusst auch keine Beiträge abgeführt hatte.
Richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen hatten schließlich zu einem konkreten Tatverdacht und zur Feststellung mutmaßlich erheblicher Schwarzlohnzahlungen geführt. Allein der Sozialversicherung entstand ein Schaden in Höhe von rund 129.000 Euro.
Aufgrund der vom Zoll zusammengetragenen Beweismittel beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg beim Amtsgericht Freiburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Geschäftsmann, der daraufhin wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 135 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 7.000 Euro verurteilt wurde.
Zudem ordnete das Gericht an, die Schadenssumme in Höhe von knapp 129.000 Euro bei dem Beschuldigten einzuziehen. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Fotos Zoll.de / Pixabay.com
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