Zoll online – Pressemitteilungen – Nagelstudios in Thüringen und Südwestsachsen im Fokus des Zolls

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Zweitägige Aktion gegen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung von Ausländern

Bei Prüfungen von Nagelstudios in Thüringen und Südwestsachsen stellten Bedienstete des Hauptzollamts Erfurt insgesamt 18 Unregelmäßigkeiten (13 in Thüringen und fünf in Südwestsachsen) fest.

In neun Fällen (sechs in Thüringen und drei in Südwestsachsen) ergaben die Prüfungen Anhaltspunkte, dass Beschäftigte der Studios nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,60 Euro erhalten. In sechs Fällen (fünf in Thüringen und einer in Südwestsachsen) besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer*innen nicht oder nicht in der richtigen Höhe an den Sozialversicherungsträger abgeführt haben. In zwei Fällen (beide in Thüringen) trafen die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Arbeitnehmer*innen ohne eine gültige Arbeitserlaubnis an.

Insgesamt führten am 24. und 26. August 2021 rund 100 Bedienstete des Hauptzollamts Erfurt 163 Personenbefragungen (Thüringen: 87 und Südwestsachsen: 76) und 55 Geschäftsunterlagenprüfungen (Thüringen: 18; Südwestsachsen: 37) durch.

Die Prüfungen waren Teil von regionalen Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Quelle: Zoll.de

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