Zoll online – Pressemitteilungen – Richtiger Riecher

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Rauschgiftspürhund des Zolls

Zwei Rauschgiftspürhunde und 20 Zöllner überführen Drogenschmuggler; fast 15 Kilogramm Marihuana sichergestellt; eine Personen in Haft

Bereits am 8. September 2022 beschlagnahmten Beamte des Hauptzollamts Gießen bei der Kontrolle des internationalen Postverkehrs ein mit fast 15 Kilogramm Marihuana gefülltes Paket.

Zollhund Samy hatte den richtigen Riecher und zeigte zielgenau eine Holzkiste aus Spanien an, trotz des Ablenkungsversuchs durch beigelegte in Lösungsmittel getränkte Tücher.

Das Paket mit den Drogen war an einen Empfänger in Rheine gerichtet. Er informierte die zuständigen Fahnder des Zollfahndungsamts Essen, die die weiteren Ermittlungen übernahmen.

Um nicht nur das Rauschgift aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch den Täter dingfest zu machen, stellte ein Kurier das Paket am 12. September 2022 in Rheine zu, natürlich unter Beobachtung der Essener Fahnder.

Ein 34-jähriger Mann aus Rheine hatte die Sendung erwartet und nahm das Paket an. Nun griffen die Zollfahnder zu und nahmen diesen fest.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten ein bereits geöffnetes identisches Paket im Keller des Beschuldigten. Der zur Unterstützung eingesetzte Zollhund Lütte vom Hauptzollamt Münster konnte in den Wohnräumen noch weitere kleine Mengen Marihuana aufspüren. Das Paket, das Marihuana, Verpackungsmaterial und diverse Datenträger wurden als Beweismittel sichergestellt.

Gegen den Beschuldigten ordnete das Amtsgericht Münster auf Antrag der sachleitenden Staatsanwaltschaft Münster Untersuchungshaft an.

Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Betäubungsmittel belief sich auf circa 142.000 Euro.

Immer wieder führen verdächtige Postsendungen aus dem Ausland zu Ermittlungsverfahren und damit zu Wohnungsdurchsuchungen und Festnahmen.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Nordhorn – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster.

“Die Käufer und Verkäufer wiegen sich durch den anonymen Postversand in trügerischer Sicherheit”, so Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Essen. “Die Straferwartung bei Entdeckung ist hoch. Drogenschmuggel, insbesondere gewerblich, ist kein Kavaliersdelikt!”


Rauschgiftspürhund des Zolls


Bild / Video
1/3
Rauschgiftspürhund des Zolls

Quelle: Zoll.de

Fotos Zoll.de / Pixabay.com

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*